Just heute, wo bis 17 Uhr noch die Wahlvorschläge zur nächsten Nationalratswahl eingereicht werden können, die derzeitige schwarz-grüne Regierung ihrem Ende naht, just heute, Freitag, kündigte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) Änderungen bei der umstrittenen Handysicherstellung an.
Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs
Die Änderung ist notwendig, nachdem der Verfassungsgerichtshof zur Erkenntnis gelangt war, dass die aktuelle Rechtslage zur Datenträgersicherstellung gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz verstößt. Ohne richterliche Genehmigung sollen keine Daten aus Handys ausgelesen werden dürfen.
Mord als Beispiel
Bei der Handysicherstellung geht es darum, dass der Staat ermächtigt wird, einer Person deren Handy abzunehmen und alles, was diese Person gespeichert hat, anzusehen.
Laut Zadic natürlich nur zum Wohle der Österreicher, denn es gehe doch um Verbrechensbekämpfung. Als Beispiel nannte sie heute, Freitag, Mord. Da bestehe Gefahr im Verzug, weshalb die Handydaten zur Beweissicherung gebraucht werden könnten.
Kritik am sinkenden Vertrauen in Polizei
Die Opposition hat schon beim Vorlegen des ersten Gesetzesentwurfs gewarnt und der Regierung widersprochen. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) zeigte „wenig Verständnis für die Skepsis gegenüber der Polizei“. Diese genieße nämlich unter den staatlichen Institutionen „allerhöchstes Vertrauen“. Dass das Vertrauen seit den fragwürdigen Polizeieinsätzen in der Corona-Zeit deutlich gesunken ist, erwähnte er nicht.
Neue Stelle auf Steuerzahlerkosten
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass eine neue Organisationseinheit der Kriminalpolizei geschaffen werden soll, die die Datensicherung, Aufbereitung der Daten und die Verwahrung der abgenommenen Handys vollzieht. Das hebelt die Staatsanwaltschaft aus, die damit ihrer Zugriffs-, Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten beraubt wird – durch eine neue, zusätzlich zu bezahlende und dann eben dem Innenministerium unterstellte Behörde.
Die geplante Regelung laufe darauf hinaus, dass „die Entscheidung, welche Daten Eingang in das Ergebnis der Datenaufbereitung finden werden bzw. können, von der Kriminalpolizei allein getroffen wird“, so die Vereinigung der Staatsanwälte.
Kritik vom Obersten Gerichtshof und WKStA
Der Oberste Gerichtshof (OGH) kritisierte den Entwurf, weil die Staatsanwaltschaft erst beantragen muss, die Daten zu untersuchen. Der OGH sieht Konfliktpotenzial bei Uneinigkeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) kritisierte auch die handwerklich schlechte Ausformulierung des Gesetzes.
Änderungen angekündigt
Zadic verlängerte daraufhin die Begutachtungsfrist für das Gesetz auf sechs Wochen. Kurz vor Ablauf der Frist kündigte die Justizministerin Änderungen im Gesetzesentwurf an. Sie kündigte Konkretisierungen, wie vom Verfassungsgerichtshof gefordert, an, wonach Datenkategorie und -inhalte, Zeitraum und Ermittlungszweck bekanntzugeben sind, ehe eine Handyabnahme erfolgen darf.