Schon zum dritten Mal innerhalb weniger Monate mussten die Sozialdemokraten gegen die FPÖ vor Gericht eine Niederlage einstecken. Im neuesten Fall ging es um unwahre Unterstellungen gegen Parteichef Herbert Kickl. Wie Heute.at berichtet, versandten die Genossen am 15. Mai einen Newsletter mit dem Betreff “Demokratie schützen – Blau-Schwarz verhindern” und warben darin um neue Parteimitglieder. Dabei behauptete die Bundesgeschäftsstelle, dass Kickl “enge Kontakte” zu einem verurteilten Neonazi habe, zudem sollen Kickl und der besagte Mann “gute Bekannte” sein.
SPÖ-Unterstellungen waren unwahr, rufschädigend und beleidigend
Kickl ging gegen die abstrusen Unterstellungen rechtlich vor, klagte am 22. Mai vor dem Wiener Landesgericht auf Unterlassung und Widerruf. “Vollinhaltlich unwahr” seien die Behauptungen der SPÖ, wie Rechtsanwalt Christoph Völk, der Kickl vertrat, dazu sagte.
So sah das auch der verhandelte Richter, der klarstellte, “dass die inkriminierten Aussagen geeignet sind, das Ansehen oder die Wertstellung des Klägers in der Gesellschaft zu beeinträchtigen oder zu schmälern” und dass die Behauptungen eine “unwahre, rufschädigende Ehrenbeleidigung” darstellen.
SPÖ wollte Wahrheitsgehalt der Behauptungen gar nicht erst beweisen
Besonders bemerkenswert: Vor Gericht hatte die Vertretung der SPÖ nicht einmal behauptet, dass die ehrenrührigen Behauptungen über Kickl wahr wären – dieser wurde deshalb auch nicht einvernommen und erwirkte damit problemlos eine einstweilige Verfügung.