Bereits Texas hat den Corona-Impfstoffhersteller Pfizer geklagt, die gerichtliche Auseinandersetzung ist noch im Gange. Mitte Juni folgte der Generalstaatsanwalt von Kansas in den USA.
Vorwurf der Irreführung der Menschen
Er wirft dem Pharmariesen, der mit dem deutschen Partner BioNTech den Impfstoff entwickelt hatte, Irreführung der Menschen hinsichtlich ihrer Corona-Impfung vor. Denn wie mittlerweile bekannt wurde, waren Risiken für die Gesundheit der Geimpften bekannt – und verschwiegen worden.
Nach den amerikanischen Verbraucherschutzgesetzen wäre Pfizer verpflichtet gewesen, alle relevanten Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das war nicht geschehen, wie sich jetzt durch die Aufarbeitung der Corona-Politik zeigt.
Von Schwangerschaftskomplikationen bis Herzentzündungen
In der Klageschrift heißt es, Pfizer habe über die Sicherheit und Wirksamkeit seines Corona-Impfstoffs getäuscht. Dabei geht es um die massive Zunahme an Schwangerschaftskomplikationen, einschließlich Fehlgeburten, sowie die Entzündungen im und um das Herz, bekannt als Myokarditis und Perikarditis.
Es wären außerdem falsche und irreführende Aussagen über die Fähigkeit des Impfstoffs, die Übertragung von Covid-19 zu verhindern, gemacht worden. Pfizer habe „mehrere irreführende Aussagen gemacht, um die Öffentlichkeit über seinen Impfstoff zu täuschen, und das zu einer Zeit, in der die Amerikaner die Wahrheit brauchten“, erklärte der Staatsanwalt. Er fordert einen nicht näher bezifferten Schadenersatz.
Andere US-Bundesstaaten dürften folgen
Pfizer entgegnete, dass alle Darstellungen rund um den Impfstoff „korrekt und wissenschaftlich fundiert“ gewesen seien, und erklärte die Klage als „unbegründet“.
Mehrere andere US-Bundesstaaten sollen jedoch den Beispielen aus Texas und Kansas folgen und ebenfalls Klagen gegen den Pharmariesen prüfen. Fünf Bundesstaaten, darunter Idaho, haben dies bereits verlauten lassen. Es geht um „zivilrechtliche Geldstrafen, Schadensersatz und Unterlassungsansprüche wegen irreführender und trügerischer Aussagen bei der Vermarktung des Corona-Impfstoffs“.