Die Stadt Essen muss den für das letzte Juni-Wochenende angesetzten Bundesparteitag der AfD in der Gruga-Halle, wie vertraglich vereinbart, zulassen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen heute, Freitag, auf Antrag der AfD im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden.
Alle Parteien müssen gleich behandelt werden
Das Verwaltungsgericht hat mit seinem Urteil die Stadt Essen verpflichtet, auf die „Messe Essen“ einzuwirken, der AfD den Zugang zum Parteitag in der Gruga-Halle ohne die im Ratsbeschluss vorgesehenen Bedingungen zu verschaffen, da das Vorgehen der Stadt rechtswidrig war. Demnach hat die AfD einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen wie der Gruga-Halle, die für solche Veranstaltungen gewidmet ist. „Sie darf nicht anders behandelt werden als andere politische Parteien, die Zugang zur Gruga-Halle begehren“, heißt es in einer Begründung. Der Zugang dürfe nur versagt werden, wenn bei Nutzung die Gefahr der Begehung strafbarer Handlungen bestehe. Eine solche Gefahr sei nicht abzusehen.
Die Stadt kann gegen die Entscheidungen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen einlegen.
Messegesellschaft hatte Vertrag einseitig gekündigt
Dem Urteil vorausgegangen war die Kündigung eines bereits 2023 unterzeichneten Mietvertrags der Gruga-Halle durch die städtische Messegesellschaft. Diese wollte nachträglich eine strafbewehrte Selbstverpflichtung der AfD hineinreklamieren, dass sie die Verantwortung für mögliche strafbare Äußerungen auf ihrem Delegierten-Treffen übernimmt. Die Partei hatte das abgelehnt.
„Verträge sind einzuhalten“
Die Stadt Essen wollte mit ihrem Vorgehen gegen den Bundesparteitag einer großen Rechtsstaatspartei aus politischen Gründen einen Präzedenzfall schaffen – und eine „lex AfD“ kreieren. Dem hat das Gericht nun einen Riegel vorgeschoben,
zeigt sich der stellvertretende AfD-Bundessprecher, Peter Boehringer, in einer Aussendung mit dem Urteil sichtlich zufrieden.
Verträge seien einzuhalten, stellt der Politiker fest. Was für jeden Kaufmann gelte, gelte in einem Rechtsstaat erst recht für Kommunen und ihr untergeordnete Gesellschaften. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen sei nachvollziehbar und richtig.