In den sozialen Medien hat es hohe Wellen geschlagen, als Ende Februar ein Schuldirektor eine 16-jährige Schülerin bei der Polizei angeschwärzt hatte, weil sie auf TikTok ein AfD-Schlumpf-Video gepostet und Deutschland als ihre Heimat bezeichnet hatte.
Gezielte Einschüchterung
Vor aller Augen ließ der Leiter des Richard-Wossidlo-Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten in Mecklenburg-Vorpommern die Schülerin von der Polizei aus dem Unterricht abführen. Ihr wurde ihr Bekenntnis zur Heimat und eine vermeintliche Sympathie zu einer Oppositionspartei zum Verhängnis.
Drei Polizisten nahmen das Mädchen mit, um ein „Gefährder-Gespräch“ mit ihm zu führen, „zu ihrem eigenen Schutz“. Worte, wie man sie aus Diktaturen kennt.
Parlamentarisches Nachspiel
Enrico Schult, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, fragte im Parlament nach, wie sich Schulleiter in ähnlichen Situationen verhalten sollen. Das Bildungsministerium erklärte nun, dass die Polizei bei schwerwiegenden Bedrohungen wie Bombendrohungen oder Amok-Ankündigungen zu verständigen sei. Wenn keine unmittelbare Gefahr bestehe, reiche die Dokumentation des Vorfalls auf den entsprechenden Meldebögen.
Polizeiliche Maßnahmen mutmaßlich rechtswidrig
Der Rechtsanwalt der Schülerin zeigt sich zufrieden:
Die Antwort kann nur so verstanden werden, dass auch die Landesregierung endlich anerkennt, dass bereits das Auslösen des Polizeieinsatzes durch den Schulleiter nicht erforderlich und damit evident rechtswidrig war. Das gilt auch für die darauf aufbauenden polizeilichen Maßnahmen.