Lena Schilling und Gehalt

Lena Schilling wird als EU-Abgeordnete der Grünen mit Euros und Spesenzahlungen geradezu überschüttet.

23. Mai 2024 / 14:29 Uhr

10.075 Euro im Monat „Schmerzensgeld“ für selbst verschuldete Polit-Hölle

Lena Schilling erklärte in einer Pressekonferenz, dass sie auch nach den neuen Vorwürfen, sie wolle nach der EU-Wahl die Fraktion wechseln, nicht an einen Rücktritt von ihrer Kandidatur für das EU-Parlament denkt. Wörtlich sagte sie:

Ich verstehe schon, dass gerade viele Menschen eine Rücktritts-Story sehen wollen. Aber die wird es nicht geben. Das, was Sie sehen werden, ist eine Kämpferinnen-Story.

Proteste brachten Lena Schilling in die Politik

Dass die 23-Jährige zur Kämpfernatur wird, könnte vielleicht mit Pekuniärem zusammenhängen. Als EU-Abgeordnete wird sie weit mehr verdienen als vergleichsweise Gleichaltrige. Auch wenn sie bis dato nicht viel gearbeitet hat, sondern sich lediglich mit Protesten bei “Fridays for Future“, später durch den Widerstand gegen den Bau der Stadtstraße für den Lobautunnel Bekanntheit verschafft und Menschen zur Fahrt in die Arbeit blockiert hatte, um auf die drohende „Klima-Katastrophe“ aufmerksam zu machen.

Hohes Grundgehalt und viel Spesengeld

Lena Schilling wird – wird sie gewählt – als EU-Abgeordnete fürstlich belohnt. Ihr stehen dann 10.075 Euro brutto Grundgehalt im Monat zu, ein Tagegeld von 350 Euro (für jeden Arbeitstag, an dem sie in Brüssel oder Straßburg anwesend ist), eine Büro-Kostenvergütung von 4.950 Euro pro Monat (um die Kosten für parlamentarische Aktivitäten der Abgeordneten zu decken) und eine Mitarbeiter-Pauschale von 28.696 pro Monat zu.

Das Geld für die Mitarbeiter wird den Parlamentariern aber nicht ausgezahlt. Die Angestellten erhalten es direkt über die Parlamentsverwaltung.

Auch Reisekosten in europäische Länder werden ersetzt

Über Privilegien-Mangel wird Schilling trotzdem nicht klagen müssen, denn sie wird zwei Drittel (!) ihrer medizinischen Versorgung zurückerstattet bekommen. Zu 100 Prozent erstattet bekommt sie dagegen Reisekosten nach Brüssel oder Straßburg, aber auch Reisen in andere europäische Länder, sofern diese in Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit stehen.

Auch nach Ausscheiden aus Parlament wird weitergezahlt

Das Parlament stellt den Mitgliedern in Brüssel und Straßburg ausgestattete Büros zur Verfügung. Außerdem dürfen sie die Dienstfahrzeuge des Parlaments für Amtsgeschäfte in beiden Städten nutzen. Nach dem Ende ihres Mandats erhalten Mitglieder des Europäischen Parlaments ein Übergangsgeld in Höhe eines Monatsgehalts für jedes Jahr ihres Mandats, das maximal zwei Jahre lang gezahlt wird.

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