Björn Höcke wird wie die gesamte AfD vom Polit-Establishment mit allen Mitteln bekämpft.

15. Mai 2024 / 12:30 Uhr

Polit-Prozess gegen Björn Höcke endete mit Schuldspruch im Sinne der Anklage

Das Landgericht Halle hat gestern, Dienstag, den thüringischen AfD-Parteivorsitzenden Björn Höcke zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Er soll in einer Rede wissentlich eine „verbotene Parole“ verwendet haben. Urteil nicht rechtskräftig.

„Schuldig“

Der vierte Verhandlungstag am Landgericht Halle (Sachsen-Anhalt) endete Dienstagabend mit einem Schuldspruch und einer Geldstrafe von 100 Tagsätzen zu je 130 Euro. Das Gericht unterstellte Höcke, dass es ihm bekannt gewesen sein muss, dass „Alles für Deutschland“ eine verbotene Parole sei. Ein Vorhalt, den der Politiker in den vorangegangenen Prozesstagen bestritt. Höcke will gegen das Urteil Berufung einlegen.

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, plus einer Geldstrafe von 10.000 Euro gefordert. Er unterstellte Höcke, dass seine Reden „gezielte, planvolle Grenzüberschreitungen seien, um vermeintliche Denk- und Sprecherverbote aufzugreifen”.

Für Allerwelts-Formulierung bestraft

Im Mai 2021 hat der thüringische AfD-Parteivorsitzende zum Abschluss einer Rede in Merseburg (Sachsen-Anhalt) gesagt: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Es sollte dann drei Jahre dauern, bis diese Aussage vor Gericht kam, denn was bis dahin wohl kaum jemanden bekannt war: „Alles für Deutschland“ zu sagen, steht unter Strafe, weil diese Formulierung der SA (Sturmabteilung der NSDAP) zugeschrieben wird.

SPD-Kinderporno-Politiker straffrei

Ohne Verurteilung kam hingegen 2015 der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy davon. Mit einer Erklärung, in der er zugab, kinderpornografische Videos und Bilder mit seinem dienstlichen Laptop aus dem Internet besorgt zu haben, ließ es das Gericht damit bewenden und stellte das Verfahren unter Verhängung einer Geldauflage ein.

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