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Die Leiterin einer Apotheke ließ sich nicht Corona-impfen und wurde suspendiert. Jetzt erhält sie das entgangene Gehalt zurück.

14. Mai 2024 / 16:29 Uhr

Wegen Corona-Impfung: Gesundheitsbehörde zu sechsstelliger Entschädigung verurteilt

Es ist ein wegweisendes Urteil, das am 3. Mai in Bozen vom Landesgericht gefällt wurde.

Weitreichende Impfpflicht

Wie in Österreich für alle Menschen bestand in Italien während der Corona-Zeit eine Impfpflicht für über 50-Jährige und den Großteil der staatlichen Angestellten, unter anderem für das medizinische Personal. Rigoros wurde dieser Impfzwang durchgesetzt, bis am Ende fast zwei Millionen Italiener deshalb bestraft worden waren.

Harte Strafen für Impfverweigerer

Ganz vorne dabei war Südtirol unter der damaligen SVP-Regierung (Schwesterpartei der ÖVP): Hier wurde peinlich darauf geachtet, dass die staatliche Verordnung durchgesetzt wird. Wer sich im Gesundheitswesen weigerte, sich Corona-impfen zu lassen, wird ohne Bezahlung suspendiert. Binnen weniger Wochen mussten so an die 200 Personen aus dem Dienst ausscheiden.

Langer Prozess in Bozen

Das war nicht rechtens, urteilte jetzt das Landesgericht und verdonnerte das Gesundheitsamt Bozen zu einer empfindlichen Entschädigungszahlung: 170.000 Euro muss das Amt der wegen Nichtimpfung vom Dienst suspendierten Leiterin des Brixner Krankenhauses zahlen. Das ist die höchste bisher verhängte Strafe gegen eine Behörde.

Aber es kommt für die Verwaltung noch schlimmer: Das Verfahren ist auch Auftakt zu einer Untersuchung des Rechnungshofs wegen Schäden für die Staatskasse.

Vom Dienst suspendiert, ohne Entgeltfortzahlung

2021 wurde die Leiterin der internen Apotheke des Südtiroler Krankenhauses von September bis Dezember ohne Entgeltfortzahlung vom Dienst suspendiert und die Suspendierung das ganze Jahr 2022 bis zum 2. November wiederholt, dem Datum, als die Impfpflicht für Ärzte und medizinisches Personal von der neuen Regierung wieder aufgehoben wurde.

Das Gericht argumentierte, dass die Fortsetzung der Suspendierung 2022 nicht rechtens war, zumal damals die Verantwortung für die Maßnahmen in den Gesundheitsberufen auf die Berufsverbände übergegangen war, in diesem Fall auf die Apothekerordnung des Landes Bozen. Dessen Suspendierung war nicht legal und das Gesundheitsunternehmen hätte die Frau wieder einstellen müssen.

Höchste Entschädigungssumme bisher

Nun kam die Rechnung dafür ins Hause: Es muss der gesamte Bruttolohn zuzüglich gesetzlicher Beträge Zinsen und Neubewertung aus Restschulden. Die gezahlte Entschädigung ist die höchste, die jemals in einem Fall im Zusammenhang mit einer Impfpflicht gefordert und erhalten wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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