Im Mainstream, vor allem im ORF, finden die schwerwiegenden Vorwürfe, die es gegen die grüne EU-Spitzenkandidatin Lena Schilling gibt, praktisch nicht mehr statt. Das hat nicht nur mit der dem linken Lager zugeordneten Redaktion zu tun.
Was im ORF offensichtlich zur Verschlusssache geworden ist, wurde gestern, Sonntag, bei „Links. Rechts. Mitte – Duell der Meinungsmacher“ auf ServusTV breit diskutiert – die Polit-Affäre rund um Schilling, die – wie berichtet – anscheinend mit einem problematischen Verhältnis zur Wahrheit Menschen in existenzbedrohliche Situationen gebracht haben soll.
Problematische Nähe zwischen Journalisten und Politiker
Während Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig, die – so hat es zumindest den Anschein – von der Partei von Fernsehsender zu Fernsehsender geschickt wird, um für Schilling Abwehrkampf zu betreiben, die Affäre als “Privatangelegenheit” verniedlichen möchte, brachte Publizist Bernhard Heinzlmaier das mutmaßlich problematische Naheverhältnis von Politik und Medien zur Sprache. Übrigens ein Grund, warum Österreich im Pressefreiheits-Index auf Platz 32 abgerutscht ist.
“Sehr bekannter ORF-Journalist” immer mehr unter Zugzwang
Heinzlmaier sagte, dass der “sehr bekannte ORF-Journalist”, dem angeblich von Schilling eine Affäre mit der grünen Klubobfrau Sigrid Maurer angedichtet worden sei, irgendwann an die Öffentlichkeit gehen und womöglich klagen müsse. Denn sonst würde der Eindruck einer sehr engen Verbindung mit den Grünen entstehen.
Vertrauen in die Politik beschädigt
Das sei nicht der einzige Vorfall mit einem Journalisten gewesen, erzählte Heinzlmaier in der Sendung. Demnach habe sich Schilling von einem Puls24-Journalisten belästigt gefühlt. Daraufhin hätte es eine interne Untersuchung bei Puls24 gegeben, bei der herausgekommen sei, dass an den „sexuellen Belästigungen“ nichts dran sei. „Was hat der Mann mitgemacht?“, fragte Heinzlmaier in der Diskussionsrunde, in der die Journalistin und Autorin Gudula Walterskirchen durch das Fehlverhalten von Schilling das Vertrauen in die Politik noch mehr beschädigt sah.
Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.