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Transen sind Frauen – die neue Realität in Deutschland.

12. April 2024 / 14:08 Uhr

Irrenhaus Deutschland – Transen-Wahnsinn wird gesetzlich festgeschrieben

Es ist soweit – der 12. April 2024 wird als jener Tag in die Geschichte eingehen, an dem in Deutschland von einer Parlamentsmehrheit die biologische Realität ausgeblendet und das Aussprechen der Wahrheit unter Strafe gestellt wurde. Ausgetüftelt haben das Gesetz die grüne Familienministerin Lisa Paus und FDP-Justizminister Marco Buschmann.

„Woker“ Wahnsinn wird Gesetz

Mit der heute, Freitag, erfolgten Beschlussfassung wird es bei Strafe gesetzlich verboten sein, einen Mann als Mann und eine Frau als Frau zu bezeichnen, falls sich diese einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen bis 10.000 Euro. Ein „Geschlechterwechsel“ wird am Standesamt einmal pro Jahr formlos möglich sein. Entgegen der bisherigen Bestimmungen benötigt man keine psychologischen Gutachten samt Gerichtsbeschluss mehr.

Geldbuße für die Wahrheit

Im Vorfeld sorgte das umstrittene Gesetzesvorhaben der “Ampel”-Regierung im Plenum bereits für heftige Auseinandersetzungen der AfD-Fraktion mit der “woken” Parlamentsmehrheit. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch fasste im Bundestag zuletzt zwei Ordnungsrufe und eine Geldbuße von 1.000 Euro aus, weil sie den Grünen-Abgeordneten Marcus Ganserer als Mann bezeichnet hatte. Ein Mann, der mit Frauenkleidern im Plenum sitzt und sich „Tessa“ nennt.

„Woke“ Ideologen versus gesunden Menschenverstand

Wie weit der ideologiegetriebene Wahnsinn in Deutschland fortgeschritten ist, zeigt sich am „Queer-Beauftragten“ der Bundesregierung – ja so etwas gibt etwas wirklich – Jens Lehmann, der da meint:

Transfrauen sind Frauen – Punkt. Und alle Debatten darüber, dass sie es nicht sind, gehen eigentlich an der Realität vorbei.

Identitätswechsel leicht gemacht

Abgesehen von dieser Absurdität wird das Gesetz allerdings weitreichende Folgen haben. Aus dem Vergewaltiger Kevin X. wird auf Verlangen eine Frau Angelika X. Niemand darf ihn danach als vormaligen „Kevin“ bezeichnen. Der Wechsel wird vom Standesamt auch nicht an andere Behörden wie die Polizei weitergeleitet. Künftige Haftstrafen darf der Vergewaltiger im Frauenknast absitzen.

Als „Frau“ muss Kevin dann auch nicht in den Krieg ziehen, außer er hat sein Geschlecht erst innerhalb von zwei Monaten vor dem Konflikt gewechselt, denn dann wäre er wieder ein Mann.

Sollte Kevin sportlich sein, und der Sportverband lässt es zu, darf er sich als „Angelika“ mit echten Frauen messen und sich in derselben Umkleidekabine umziehen.

„Geschlechtsänderung“ auch für Kinder und Jugendliche möglich

Für alle Minderjährigen gilt: Sie müssen bei der Änderung des Geschlechts bloß sagen, dass sie zuvor beraten worden seien. Für eine derartige „Beratung“ bedarf es keiner besonderen Qualifikation. Für unter 14-Jährige gilt, dass die Eltern die Geschlechtsänderung erklären müssen. Minderjährige über 14 Jahre können das selbst tun, brauchen aber die Zustimmung der Eltern. Kinder, die älter als fünf Jahre alt sind, müssen der Geschlechtsänderung zustimmen. Bei unter Fünfjährigen können die Eltern frei über das Geschlecht bestimmen.

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