Der ORF dürfte eigentlich gar keine Haushaltsabgabe einheben, solange der verlangte Bescheid darüber nicht ausgestellt sei. Das behauptete ORF-Stiftungsrat Peter Westenthaler heute, Dienstag, im Rahmen einer Pressekonferenz.
Bis Bescheid-Ausstellung nicht gebührenpflichtig
Jeder Gebührenpflichtige darf einen Bescheid beantragen, in dem die ORF-Haushaltsabgabe auch Bescheid-mäßig ausgewiesen wird. Das machen auch viele Bürger im Moment. Das Problem sei, so ORF-Stiftungsrat Peter Westenthaler, dass die OBS (ORF Beitrags Service GmbH) zuerst die Zahlungsaufforderung verschicken würde. Was nach Ansicht Westenthalers rechtswidrig sei, „denn wenn jemand einen Bescheid anfordert, dann ist er bis zur Ausstellung dieses Bescheides nicht gebührenpflichtig“.
Tausende Menschen verlangten Bescheide
Das würde man in der OBS geflissentlich vergessen. Bis jetzt, so Westenthaler, sei ihm noch kein einziger Fall bekannt, in dem ein Bescheid ausgestellt worden wäre. Die OBS käme mit den Bescheid-Ausstellungen einfach nicht zu Rande, obwohl tausende Menschen diese Bescheide verlangt hätten.
Tatsächlich genügt ein formloses Schreiben an die ORF Beitrags Service GmbH, in dem die Erlassung eines Bescheids gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 ORF-Beitrags-Gesetz über die Festsetzung der ORF-Beiträge verlangt wird – und zwar nach Einlangung der Zahlungsaufforderung.
Wie Vignetten-Pflicht für Autos, die Autobahnen gar nicht benützen
Dass Schwerstbehinderte, die bisher ihr ganzen Leben von der GIS-Gebühr befreit waren, plötzlich auch Zahlungsaufforderungen bekommen würden, diese Zwangssteuer zu bezahlen, sei nebenbei auch noch zu erwähnen. Dass Zahlungsaufforderungen sogar an Tote geschickt werden würden, sei ohnehin schon bekannt, sagte Westenthaler.
Dass am Ende auch Personen zahlen müssten, die den ORF nachweislich überhaupt nicht konsumieren, sei wiederum ein eigenes Kapitel. Das sei so ähnlich, als würde man eine gesetzliche Vignetten-Pflicht für alle beschließen – auch für Autos, die die Autobahn gar nicht benützen.