Corona-Protokoll

Ein Gericht verfügte, dass die Corona-Protokolle des Robert Koch Instituts öffentlich gemacht werden müssen. Viele Namen wurden aber geschwärzt.

26. März 2024 / 11:43 Uhr

Schwärzungen machen freigeklagte Corona-Protokolle noch brisanter

Was in der „Pandemie“ so alles hinter verschlossenen Türen ausgemacht wurde, kommt jetzt immer mehr zum Vorschein. Das Robert Koch Institut (RKI) musste nach einem Gerichtsurteil die Protokolle offenlegen – die daraufhin erfolgten Schwärzungen machen sie noch brisanter.

Namen wurden geschwärzt

Politische Sprengkraft haben die vom Online-Medium multipolar freigeklagten Protokolle vor allem deshalb, weil mehr als tausend Passagen vom RKI geschwärzt wurden. Damit sollte offenbar verschleiert werden, welche Namen hinter den – oft zweifelhaften – Verschärfungen von Corona-Maßnahmen gesteckt haben. So heißt es in einer Passage:

Die Risikobewertung wird veröffentlicht, sobald (Person geschwärzt) ein Signal dafür gibt.

Wer steckt hinter dem geschwärzten Namen? Handelt es sich dabei gar um ein Mitglied der deutschen Bundesregierung und belegen Dokumente, dass die Politik Druck auf das RKI ausgeübt hat? Das RKI machte jedenfalls den entscheidenden Akteur unkenntlich.

Lauterbach: „Es gab keine politische Weisung“

Gestern, Montag, beeilte sich SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach im ZDF zu sagen, dass das RKI unabhängig von politischen Weisungen gearbeitet habe. Wörtlich meinte er:

Es gab also keine politische Weisung, auf die das RKI hier reagiert hätte.

Die Schwärzungen gehen laut Online-Medium multipolar soweit, dass teilweise sogar die simple Teilnahme von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an einer Krisenstabssitzung verheimlicht werde (Protokoll vom 3. Februar 2020, Schwärzung des ersten Namens auf der Teilnehmerliste), obwohl sogar das Ministerium selbst dessen Teilnahme damals (mit Foto) auf Twitter öffentlich machte.

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RKI ist Gesundheitsministerium unterstellt

Unbestritten ist, dass das Robert Koch Institut als Behörde dem Bundesgesundheitsministerium direkt unterstellt ist. Das legt auch den Verdacht nahe, dass am 17. März 2020 die Risikoeinschätzung für die Gesundheit der Deutschen von „mäßig“ auf „hoch“ nicht auf einer fachlichen Einschätzung des RKI beruht haben könnte, sondern auf der politischen Anweisung eines externen Akteurs. An den geschwärzten Stellen könnten somit die Namen Angela Merkel oder Jens Spahn stehen. Das Gesundheitsministerium hat diesen Vorwurf allerdings scharf zurückgewiesen.

Magazin klagt gegen Schwärzungen

Mehr wird man wissen, wenn das Magazin multipolar vor Gericht auch gegen die Schwärzungen erfolgreich prozessiert. Am 6. Mai um 9:30 Uhr gibt es deshalb eine mündliche Verhandlung und die Beweisaufnahme im Verwaltungsgericht Berlin. Das bisherige Verfahren kostete den Verlag bereits 15.000 Euro. Kleinspenden von Lesern machten den Gang zum Gericht möglich.

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