Justizministerin Alma Zadić stemmt sich gegen die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf zwölf Jahre.

15. März 2024 / 14:38 Uhr

FPÖ-Obmann Kickl empört über Weigerung Zadics, Strafmündigkeitsalter zu senken

In ihrer Rede vor dem Bundesrat am gestrigen Donnerstag erwies sich die grüne Justizministerin Alma Zadić als „Schutzmantel-Madonna“ für jugendliche Straftäter. Dass immer mehr der Straftäter unter 14 Jahre alt sind, lässt sie unbeeindruckt. Von einer Herabsetzung der Strafmündigkeit will sie nichts wissen und sieht keinen Handlungsbedarf.

„Linke Kuscheljustiz“

FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl bezeichnet in einer aktuellen Stellungnahme Zadić’ Blockadehaltung beim Strafmündigkeitsalter als „Schlag ins Gesicht der Opfer“. „Mit dieser Blockadehaltung liefere Zadić allen jungen Vergewaltigern und Straftätern eine Freudenbotschaft. Die Opfer und deren Familien und auch die überwältigende Mehrheit der Österreicher würden jedoch über die linke Kuscheljustiz den Kopf schütteln.

Zadić Täterschutz wichtiger als Opferschutz

„Wer körperverletzen, rauben, erpressen, vergewaltigen und morden kann, der kann und muss auch für seine Taten zur Rechenschaft gezogen werden – selbst wenn er noch nicht 14 Jahre alt ist“, zeigt Kickl kein Verständnis für Zadić’ Täterschutz-Politik. Die Vertreter der Kuscheljustiz seien in ihrem Elfenbeinturm ganz weit weg von den Bedürfnissen der Bevölkerung.

Kickl will nicht lockerlassen

Für die bevorstehende Nationalratssitzung kündigt der FPÖ-Obmann an, eine Initiative zur Absenkung des Strafmündigkeitsalters zu starten und nimmt die Kanzlerpartei in die Pflicht:

Das wird dann die Nagelprobe für die ÖVP, die diese Forderung von der FPÖ übernommen hat. Wenn die ÖVP Rückgrat hat, stimmt sie mit uns und damit gegen die Grünen.

Straftäter werden immer jünger

Einhergehend mit der illegalen Masseneinwanderung nimmt die Jugendkriminalität in Österreich immer größere Ausmaße an. Jugendbanden, meist mit Migrationshintergrund, liefern einander Schlachten oder ziehen raubend durch die Straßen unserer Städte. Und die Straftäter werden immer jünger, oft unter der Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren. Das heißt, selbst Intensivtäter können unter diesem Alter nicht strafrechtlich verfolgt und belangt werden. Auch manche der 17 mutmaßlichen Massenvergewaltiger einer Zwölfjährigen in Wien waren unter 14 Jahre alt.

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