Für den Schuldirektor, der eine Schülerin wegen eines legitimen TikTok Postings einer Maßnahme der Polizei unterzogen hat, könnte seine Denunziation ein gerichtliches Nachspiel haben. Die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Beatrix von Storch, zeigte ihn nun deshalb an.
„Falsche Verdächtigung und Nötigung“
„Ich habe gestern gegen Herrn Zimmermann Anzeige erstattet“ berichtete von Storch gestern, Donnerstag auf X: Es bestehe Verdacht auf falsche Verdächtigung und Nötigung. Dieser Fall müsse für den Schulleiter und die Polizei Konsequenzen haben. Der Schulleiter habe die 16-jährige Schülerin wegen völlig legitimer Meinungsäußerungen denunziert.
„Widerwärtig und moralisch verwerflich“
In ihrer Strafanzeige bezieht sich die Politikerin auf Berichte der Jungen Freiheit, die als erste den Fall an die Öffentlichkeit gebracht hatte, und das Portal Nius.de. Laut Storch habe der Schuldirektor die Polizei über „einen möglicherweise strafrechtlichen Sachverhalt informiert, der auch für den juristischen Laien ganz offenkundig als ein solcher nicht vorgelegen hat“. Weiters ist in der Anzeige zu lesen:
Ganz besonders erschwerend kommt im vorliegenden Fall zum Tragen, dass der Schulleiter, soweit ein strafbares oder gefährdendes Verhalten tatsächlich offenkundig nicht vorgelegen hat, in eklatanter Verletzung seiner Fürsorgepflicht für die ihm anvertraute Schülerin gehandelt hat.
Abschließend bekundet die Bundestagsabgeordnete, dass sie das Verhalten des Schuldirektors, falls sich die Umstände des Geschehens, wie berichtet, bewahrheiten sollten, als „in besonderer Weise widerwärtig und moralisch verwerflich“ bewerte.