Die EU will wissen, wer fliegt und wohin. Dafür hat sie jetzt bestimmt, dass die Fluggast-Daten auch von allen Europäern an Flughäfen automatisch gesammelt und an die EU-Behörden weitergeleitet werden. Ihre Urlaubsreisen werden jetzt also von Brüssel aus beobachtet.
Kritik vom Europäischen Gerichtshof
Alles natürlich zum Wohle der Europäer. Laut EU-Rat soll damit Terrorismus und schwere Kriminalität besser bekämpft werden. Das sieht unter anderem der Europäische Gerichtshof (EuGH) anders. Er hatte diese Überwachungsmaßnahmen bereits 2022 kritisiert.
Und dennoch: Der EU-Rat und Unterhändler des EU-Parlaments setzten sich darüber hinweg und einigten sich am Freitag, dass die Fluglinien jetzt
- den Namen der Fluggäste,
- deren Geburtsdaten,
- deren Staatsangehörigkeit,
- weitere Reisepassdaten sowie
- Abflugs- und Zielflughafen des Reisenden
vor sowie nach jedem Abflug an die EU-Behörden übermitteln müssen.
Speicherung der Daten
Die Einzelheiten über Ihre Reiseroute und Informationen über den Buchungsvorgang werden 48 Stunden lang gespeichert.
Dem müssen noch das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten der EU zustimmen. Und das gilt bei den meisten Staaten als wahrscheinlich.
Salamitaktik: Zuerst für Drittstaatsangehörige, jetzt für alle
Österreich setzte 2018 die im Jahr 2016 beschlossene EU-Richtlinie um. Seit damals werden solche Daten von Fluggästen vom Innenministerium gesammelt, die aus Nicht-EU-Ländern nach Österreich einreisen bzw. die von Österreich in einen Drittstaat gebracht werden.
Damals kritisierte die Opposition, dass das Gesetz eine Verordnungsermächtigung für den Innenminister beinhaltete, den Anwendungsbereich auch auf Flüge innerhalb der EU zu erstrecken. Das hat sich jetzt überholt: Denn Brüssel will die Daten haben, und zwar von allen Fluggästen, egal ob Europäer oder Nicht-Europäer.
Schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte und systematische Überwachung
Im Zuge der damaligen Diskussion um die EU-Richtlinie urteilte der EuGH, dass diese beschränkt werden müsste, da sie mit den Grundrechten nicht vereinbar sei. Die damalige Richtlinie war für den EuGH „mit fraglos schwerwiegenden Eingriffen“ in die Grundrechte und mit „systematischer Überwachung“ verbunden.
Wenige Jahre später: interessiert Brüssel nicht. Auch nicht, wenn es um die eigenen Bürger geht.