Bundeskanzler Karl Nehammer und Finanzminister Magnus Brunner.

Die COFAG unter Verantwortung von ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner (rechts) mehrte den Gewinn der Firma des Bruders von ÖVP-Kanzler Nehammer.

2. März 2024 / 15:26 Uhr

Trotz sprudelnder Gewinne: COFAG-Geld für Firma von Nehammers Bruder

Der Bruder von Bundeskanzler Karl Nehammer ist erfolgreicher Unternehmer. Er führt ein Werbeunternehmen, das ihm auch zu einem Viertel gehört. Ein weiteres Viertel besitzt sein und des Kanzlers Vater. Als eines von knapp 240.000 Unternehmen hat die Firma während der Corona-Zeit Entschädigungen aus der Covid-19-Finanzierungsagentur (COFAG) erhalten. Doch das Besondere in diesem Fall: Ein Schaden für das Unternehmen ist in dieser Zeit weit und breit nicht sichtbar. Die FPÖ sieht dringenden Aufklärungsbedarf und fordert im Falle einer Bevorzugung aufgrund des Namens den Rücktritt des Kanzlers. Die betroffene Firma verweist auf ihren Steuerberater und dessen rechtlich korrekte Beantragung der Förderungen.

Ein Viertel des Gewinns dank COFAG-Zahlungen

Jedenfalls zeigen die öffentlich zugänglichen Bilanzen, die Unzensuriert eingesehen hat, ganz eindeutig: In den Jahren 2020 bis 2022 sprudelten die Gewinne wie nie zuvor. 130.000 Euro im Jahr 2020, 326.000 Euro im Jahr 2021 und 231.000 Euro im Jahr 2022 betrugen die Überschüsse. Besonders 2021 trug die COFAG nicht unerheblich dazu bei, denn da flossen rund 116.000 Euro an das Unternehmen. Dazu kamen kleinere Beträge in den Jahren 2020 (21.260 Euro) und 2022 (27.700 Euro), sodass in Summe rund 164.000 Euro Steuergeld an die Werbeagentur gingen – ein Viertel des in den drei Jahren erwirtschafteten Gewinns. Christian Hafenecker, FPÖ-Generalsekretär und Fraktionsvorsitzender im COFAG-Untersuchungsausschuss, ist empört:

Das ist ein weiterer Skandal der Sonderklasse dieser inzwischen völlig moral- und anstandsbefreiten ÖVP. Wenn sich herausstellt, dass der Name Nehammer die Genehmigung dieser offensichtlich nicht notwendigen Zahlungen ermöglicht hat, müsste das den sofortigen Rücktritt des Kanzlers zur Folge haben.

Schwer geschädigte Firmen warten teilweise bis heute auf ihr Geld

Hafenecker arbeitet den Unterschied zu anderen Unternehmen heraus, die durch die Corona-Maßnahmen der Regierung – anders als die Firma des Nehammer-Bruders – tatsächlich existenziell bedroht und gegenüber der COFAG zu Bittstellern degradiert wurden. Sie warten zum Teil bis heute auf den ihnen zustehenden Schadenersatz:

Diese Zwei-Klassen-Behandlung macht deutlich, warum das COFAG-Milliardenkarussell von Haus aus jeder Kontrolle des Parlaments entzogen und ohne Rechtsanspruch für die geschädigten Unternehmen errichtet wurde, was obendrein vom VfGH als klar verfassungswidrig festgestellt wurde

Geld für Umsatzeinbrüche und Abdeckung von Verlusten

Der Hauptweck der von der COFAG bezahlten Entschädigungen lag im Ausgleich von entstandenen Verlusten bzw. eingebrochenen Umsätzen. Dazu wurden Fixkostenzuschüsse und Verlustersatz gewährt. Die COFAG schreibt dazu auf ihrer Homepage:

Mit dem Fixkostenzuschuss I und dem Fixkostenzuschuss 800.000 konnten Unternehmen je nach Umsatzeinbruch ihre Fixkosten anteilig decken. Der Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten stellt eine Verlustabdeckung für Betriebe ab einem bestimmten Umsatzminus dar.

Kassenstand zu Ende der Krise fast verfünffacht

Verlustersatz kommt bei der Werbefirma in Nehammers Familienumfeld also nicht in Betracht. Doch auch Umsatzeinbrüche sind nicht erkennbar. Im Gegenteil: Die Bilanzsumme hat sich von Ende 2020 bis Ende 2022 auf knapp 1,15 Millionen Euro fast verdoppelt. Der Kassastand ist auf knapp 735.000 Euro angewachsen – von 160.000 Ende 2020.

Auftraggeber im öffentlichen Eigentum

Das florierende Unternehmen stellt auf seiner Webseite neben zwei Geschäftsführern fünf weitere Mitarbeiter vor und engagiert sich neben den für Marketingfirmen typischen Bereichen „Promotion“ und „Shop Branding“ auch in der Logistik. Unter den Kunden, die offensichtlich auch während der Corona-Krise treue Auftraggeber blieben, befinden sich die dem ÖVP-geführten Landwirtschaftsministerium unterstehende AgrarMarkt Austria sowie der landeseigene niederösterreichische Energieversorger EVN.

Steuerberater beantragte Förderungen

Gegenüber dem medium zackzack.at, das als erstes über die Angelegenheit berichtet hat, verweist das betroffene Unternehmen auf seine Steuerberatungskanzlei, die bei der Beantragung der Förderungen „natürlich alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten“ habe. Aus dem Kanzleramt von Karl Nehammer kam trotz Anfrage keine Reaktion.

Hafenecker kündigt weitere Enthüllungen an

Die FPÖ sieht den Fall klar als Thema des nächste Woche mit den Befragungen beginnenden COFAG-Untersuchungsausschusses. Christian Hafenecker deutet weitere Enthüllungen an:

Es wird nicht der einzige Fall von offensichtlicher Begünstigung im Umfeld von ÖVP-Politikern sein, den wir dort besprechen müssen.

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