Schuldspruch in erster Instanz: Sein Herumlavieren im “Ibiza”-Untersuchungsausschuss ist für Sebastian Kurz zum Bumerang geworden.

24. Feber 2024 / 08:07 Uhr

ÖVP Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz der Falschaussage schuldig gesprochen

Mit Freisprüchen in zwei von drei Anklagepunkten und einem Schuldspruch wegen Falschaussage vor dem „Ibiza“-Untersuchungsausschuss endete gestern, Freitag, der Prozess gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz und seinen damaligen Kabinettschef Bernhard Bonelli.

Schuldsprüche für beide Angeklagten

Acht Monate Haft auf Bewährung lautete das Urteil des Einzelrichters Freitagabend für den Ex-Kanzler der Republik im großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts. Damit blieb der Richter unter dem von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafmaß. Kurz-Adlatus Bonelli kam mit sechs Monaten Haft auf Bewährung davon. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung legte Nichtigkeit und Berufung ein.

Freisprüche in zwei von drei Anklagepunkten

Der Schuldspruch betraf Aussagen von Kurz zur Aufsichtsratsbestellung in der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG). Freisprüche gab es zur Vorstandsbesetzung mit Thomas Schmid und zur „Schmid-Schiefer-Vereinbarung“, bei der es um Absprachen zwischen ÖVP und FPÖ zu Postenbesetzungen ging.

Der Richter begründete den Schuldspruch damit, dass Kurz seine Rolle im Untersuchungsausschuss bewusst heruntergespielt habe. Er gehe daher davon aus, dass Kurz’ Aussage objektiv und subjektiv falsch sei. Der damalige Kanzler habe im Ausschuss den Eindruck erweckt, dass sich seine Einbindung darauf reduziert hätte, nur um seine Meinung gefragt worden zu sein. Diese Darstellung hätte im Beweisverfahren aber „keine Deckung“ gefunden.

Kurz: Schuldspruch „unfair“

Prozessbeobachtern zufolge nahm Kurz das Urteil „regungslos und mit starrem Blick“ zur Kenntnis. Beim Verlassen des Landesgerichts sagte der Ex-Regierungschef, dass er vom Schuldspruch überrascht sei und ihn als „sehr unfair“ empfinde. Er sei aber „sehr optimistisch“, in zweiter Instanz recht zu bekommen. Kurz betonte, von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) falsch interpretiert worden zu sein und sich im Untersuchungsausschuss bemüht zu haben, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.

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