Die Europäische Zentralbank möchte trotz bestehender Möglichkeiten, Geld zu überweisen, einen digitalen Euro einführen. Mit bedenklichen Funktionen.

14. Feber 2024 / 15:32 Uhr

Behördenschreiben: Digitaler Euro mit Funktionen für „übermäßige Überwachung“

Ein Schreiben des bundesdeutschen Amtes für Sicherheit in der Informationstechnik sorgt aktuell für Aufmerksamkeit.

„Programmierbar“ – für wen?

Denn in der Stellungnahme aus dem deutschen Innenministerium werden die technischen Richtlinien des digitalen Euro behandelt. Und die Auskunft ist unmissverständlich: Das digitale Zentralbankgeld soll „programmierbar“ sein.

Ganz offen wird in dem Schreiben auf Englisch dargestellt: Wenn eine digitale „Geldbörse, die nur für bestimmte Zwecke zugelassen wurde, außerhalb des bewilligten Rahmens verwendet wird“, kann die Zahlung verweigert werden. Der Begriff „bewilligter Rahmen“ lässt einen großen Interpretations-Spielraum zu, der wohl politisch definiert werden wird.

Kompromiss gesucht zwischen Überwachungsgraden

Weiter geht es mit der indirekten Feststellung, dass der digitale Euro einer Überwachung gleichkommt. Wörtlich: Viele „Designentscheidungen seien Kompromisse zwischen übermäßiger Überwachung und legitimen Überwachungsfunktionen“.

Die Bundesbehörde sieht also in den Funktionen, die der digitale Euro enthalten soll, selbst die Möglichkeit „übermäßiger Überwachung“.

Positiv-Argument: Kriminalitätsbekämpfung

Zwar wird – wie so oft – damit argumentiert, dadurch Missbrauch eindämmen zu wollen, aber nur allzu oft werden solche Möglichkeiten auch von anderer, zum Beispiel staatlicher Seite genutzt.  

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