Die Kosten für das Wohnen werden immer höher. Gegenmaßnahmen sind gefordert. Aber die linken Ideen der Arbeiterkammer helfen nicht weiter.

31. Jänner 2024 / 11:45 Uhr

Linke Vorschläge lösen das Problem des teuren Wohnens nicht, im Gegenteil

Die Betriebskosten für Wohnen explodierten, vor allem auch wegen der Sanktionspolitik der schwarz-grünen Regierung. Deshalb steigen auch die Mieten, was für viele Österreicher große Probleme schafft.

Nicht umfassend analysiert

Lösungen sind gefragt. Auch die SPÖ-nahe Arbeiterkammer (AK) steuerte eine Idee bei. Sie ruft nach einem Verbot von Befristungen im Mietrecht. Und weil sie keine Scheu vor Bürokratie hat, will sie nur für private Vermieter eine Ausnahme machen, und dann nur für eine einzige Wohnung. Was für ein unproduktiver Verwaltungsaufwand!

Die AK-Idee klingt bekömmlich, denn vor zehn Jahren sei nur jede dritte Mietwohnung befristet gewesen, jetzt schon jede zweite. Aber das ist nur die halbe Wahrheit: Laut Mikrozensus der Statistik Austria lag der Befristungs-Anteil im Jahr 2022 bei 23,4 Prozent und ist in den letzten Jahren nicht nennenswert gestiegen (zum Vergleich: 2017 lag der Befristungs-Anteil bei 22 Prozent).

Folge der Änderung der Rechtsprechung

Aber die AK blendet die Zusammenhänge aus: Denn Geschäftsführer Anton Holzapfel vom österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) ortet die Probleme bei der fehlenden Rechtssicherheit für Vermieter, ausgelöst durch eine Änderung der Rechtsprechung des OGH im Jahr 2017.

Seither können weder Mieter noch Vermieter im Vorhinein mit Sicherheit voraussagen, wie hoch die gesetzlich limitierte Miete wirklich sein darf. Die Vereinbarung des Lage-Zuschlags ist zu einem Lotteriespiel verkommen, der Vermieter trägt hier das volle Risiko. Und dieses kann er nur mit der Befristung der Mietverträge in Grenzen halten.

Arbeiterkammer treibt Rechts-Unsicherheiten

Dazu kommt, dass dem Vermieter immer mehr Belastungen aufgebunden werden: Er trägt seit Kurzem auch die Erhaltungspflicht für Thermen. Durch die Einführung des Bestellerprinzips muss er auch die Kosten für die Vermietungs-Vermittlung alleine bezahlen.

Auch die von der AK angezettelte Diskussion um die Wertsicherungs-Vereinbarungen, die mittlerweile in Verbandsklage-Verfahren vor dem OGH ausgetragen wird, ist ein weiterer Anlass für Vermieter, ihre Vermietungspraxis zu überdenken. Wenn im Extremfall der Ungültigkeit einer Klausel eine Rückzahlung von bis zu 30 Jahren droht, ist es dem Vermieter nicht zu verdenken, wenn er befristete Verträge bevorzugt, so Holzapfel.

Viel mehr Anreize für Wohnungswechsel

Dies alles spielt sich auf einem völlig veränderten Markt ab: Mietverhältnisse dauern heute deutlich kürzer als früher. Die gestiegene Mobilität, berufliche Wechsel, die Verlockung durch das Bestellerprinzip, all das wirkt sich reduzierend auf die durchschnittliche Mietdauer aus. Ein häufiger Mieterwechsel ist für Vermieter ungünstig, die Kosten hoch.

Holzapfel appelliert an die Regierung, durch eine klare Wohnrechts-Politik faire Rahmenbedingungen für beide Seiten, für Mieter und Vermieter gleichermaßen, zu schaffen.

Schuss ins Knie

Denn, wie ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer warnt, würde „die Abschaffung der Befristung und die Bestrafung von Leerstand nicht mehr Wohnungen auf den Markt spülen. Im Gegenteil.“

Man kann Menschen nicht zwingen, ihre Wohnung auf dem Mietmarkt anzubieten, wenn sich das nicht rechnet und obendrein mit Rechtsunsicherheiten behaftet ist. Das ergibt sich aus dem Recht auf Eigentum. Aber damit hatten die Linken immer schon Schwierigkeiten.

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