Das VfGH-Urteil könnte für illegale Einwanderer wie ein Magnet wirken und Österreich weiter attraktiver machen.

23. Dezember 2023 / 11:35 Uhr

Freibrief für Einwanderer? VfGH-Urteil öffnet Asyl-NGOs Tür für Geschäftsmodell

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Bestimmungen der Bundesbetreuungsagentur (BBU) als verfassungswidrig aufgehoben und so den Weg für Asyl-NGOs wieder freigemacht, Einwanderern „unabhängige“ Rechtsbeihilfe zu leisten.

Zwielichtige Praktiken der Asylberater

Damit haben die Höchstrichter quasi wieder jenen Zustand herbeigeführt, den der damalige Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) 2019 beendete, weil er infrage stellte, dass Asyl-NGOs wie die Diakonie illegalen Einwanderern tatsächlich neutrale Rechtsberatung anbieten würden. Es bestand der Verdacht, dass Asylwerber, die sich vor der Einreise nach Österreich möglicherweise ihres Passes entledigt und kaum Chancen auf Anerkennung des Asylstatus hatten, eher dahingehend beraten wurden, wie sie trotzdem zu einem Bleiberecht in Österreich kommen könnten.

Rechtsberatung sollte wahre Chance auf Asyl ausloten

Unter Innenminister Kickl wurde in der Zeit der schwarz-blauen Regierung daher die BBU gegründet, um diesen möglichen Missstand zu beheben und Asylwerbern Rechtsberatung anzubieten, die unabhängig von Asyl-NGOs erfolgte und illegalen Einwanderern keine Anleitung dafür liefert, wie sie zu einer „Eintrittskarte“ nach Österreich kommen, sondern ganz nüchtern die Chancen von Schutz auf Zeit auslotet.

In der BBU ist die Unabhängigkeit zwar gesetzlich festgeschrieben, doch dass die Geschäftsführung der Agentur in gesellschaftlicher Hinsicht an Weisungen des Innenministers sowie der Justizministerin gebunden ist, sei nicht verfassungskonform, hieß es in einer Presseaussendung des VfGH am Freitag.

NGOs Profiteure des VfGH-Urteils

Während die grüne Justizministerin Alma Zadic die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes begrüßte („es braucht eine gesetzliche Lösung für die Unabhängigkeit“), sah FPÖ-Chef Herbert Kickl „negative Folgen für unsere Heimat“. In einer Aussendung sagte er:

Denn die einzigen Profiteure dieser Entscheidung sind die „verfahrensverschleppenden“ NGOs, die private Geschäftsinteressen verfolgen und so als verlängerter Arm der „neuen Völkerwanderung“ agieren, während die österreichischen Steuerzahler, die ohnehin schon mit ihrer Sicherheit und dem Verlust ihres Rechts auf Heimat den Preis für die illegale Masseneinwanderung zahlen müssen, wieder einmal zu Verlierern gemacht werden.

Missbrauch des Asylrechts

Für eine tatsächlich konsequente und restriktive Asylpolitik sei es unerlässlich, dass geschäftliche Interessen privater Organisationen keine Rolle in diesem Bereich spielen dürften, so Kickl weiter. Genau das sei auch das Ziel, das mit der Schaffung der BBU zur Rechts- und Rückkehr-Beratung verfolgt wurde, um eine klare Trennung zwischen dem wichtigen Recht auf Asyl, das Schutz vor Verfolgung auf Zeit bedeutet, und illegaler Einwanderung aus aller Herren Länder unter dem Deckmantel des Asylrechts herzustellen.

Institutionen des Rechtsstaats untergraben

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes sei daher auch ein weiteres Beispiel dafür, wie Institutionen unseres Rechtsstaats zugunsten der Falschen urteilen, die illegale Masseneinwanderung unter dem Missbrauch des Asylrechts prolongieren und als Geschäftsmodell für alle möglichen NGOs offenhalten würden, so Kickl, für den sich diese VfGH-Entscheidung in eine „mittlerweile unheilvolle und von den Bürgern unverständliche Urteilstradition“ einreihe.

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