Abschiebung

In Schweden ticken die Uhren seit einem Jahr anders: Die Kehrtwende in der Ausländerpolitik wurde vollzogen.

21. Dezember 2023 / 18:18 Uhr

Wo ein Wille, da ein Weg: Ausweisung von Ausländern wegen „fehlgeleiteten Lebensstils“

Die Integration von Einwanderern in das schwedische System ist gescheitert.

Leben auf Kosten der Schweden

Zwei Millionen Menschen in Schweden sind im Ausland geboren, was einem Fünftel der Bevölkerung entspricht. Aber nur gerade einmal jeder vierte der Migranten trägt etwas zum Gemeinwesen bei.

Dafür hat das Land, das jahrzehntelang massenhaft Ausländer aus der ganzen Welt aufgenommen hat, die höchste Vergewaltigungs- und Kriminalitätsrate in Europa bekommen. Im Schnitt wurde 2022 jede Woche mindestens eine Person erschossen, im Jahr 2021 rund 169 Frauen pro 100.000 Einwohner vergewaltigt.

Aus für „Refugees welcome“

Daraufhin kam es bei der Wahl 2022 zu einer Kehrtwende. Seit dem Ende der sozialdemokratischen Ära im Oktober des Vorjahres regiert eine konservative Minderheitsregierung der Moderaten Sammlungspartei zusammen mit den Liberalen und den Christdemokraten, toleriert von den rechten Schwedendemokraten, den eigentlichen Wahlsiegern.

Und damit zog unter dem Geschrei von Flüchtlingshelfern eine restriktive Ausländerpolitik ein: Arbeitserlaubnisse für Einwanderer sind an ein Mindesteinkommen gekoppelt. Sogar Asylanten, die legal in Schweden leben, können künftig ausgewiesen werden, wenn sie sich nicht „ehrenhaft“ verhalten.

Klare Definition von „fehlgeleitetem Lebensstil“

Dabei ist der Gesetzentwurf keinesfalls willkürlich. Denn er enthält eine Liste an Kriterien, wann ein „fehlgeleiteter Lebensstil“ vorliegt. Darunter fallen Sozialleistungsbetrug, Verschuldung, Drogenmissbrauch, Beteiligung an kriminellen Netzwerken, Äußerungen gegen die Regierungsform der Demokratie und „unehrliche Versorgung“ wie illegale Prostitution.

Vorbild für andere Länder

Die Regierung und die Schwedendemokraten stellten fest:

Nur schwedische Staatsbürger haben ein uneingeschränktes Recht auf Aufenthalt in Schweden.

Gedeckt wird die neue Maßnahme vom Europäischen Gerichtshof. Er hat in drei Fällen, einer davon aus Österreich, geurteilt, dass ein Aufenthaltstitel entzogen werden kann.

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