Im April 2018 verfügte Markus Söder (CSU) in einer seiner ersten Amtshandlungen als bayerischer Ministerpräsident, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen ist. Seither tobt ein durch alle Instanzen geführter Rechtsstreit, ob diese Verordnung rechtens sei.
Kreuze bleiben
In einer Pressemitteilung teilt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit, dass kein Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern bestehe. Dies habe das Gericht heute, Dienstag, entschieden. Die Klagen wurden bereits in zweiter Instanz abgewiesen.
Die Vorschrift sei eine bloße Verwaltungsvorschrift ohne rechtliche Außenwirkung und verletze deshalb keine Rechte der Kläger, begründet das Gericht seine Entscheidung. Die angebrachten Kreuze würden zwar für den objektiven Betrachter ein zentrales Symbol des christlichen Glaubens darstellen, sie verletzten die Kläger jedoch in keiner eigenen vom Grundgesetz umfassten Freiheitsgewährleistung. Auch das grundrechtliche Diskriminierungsverbot wegen des Glaubens in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates werde nach Auffassung des Gerichts nicht verletzt.
Söder zufrieden, Kläger geben nicht auf
Ministerpräsident Söder zeigt sich auf X mit dem Urteil zufrieden und schreibt:
Wir begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das Kreuz ist ein Zeichen unserer christlichen und kulturellen Prägung. Es gehört zu Bayern.
Beim langjährigen Kläger, dem „Bund für Geistesfreiheit“, scheint man indes keine anderen Sorgen zu haben. Dort zeigt man sich trotz der neuerlichen Niederlage entschlossen, den Kulturkampf weiterzuführen und kündigt an, vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen.