Italiens jetzige Ministerpräsidentin Giorgia Meloni von der Partei “Brüder Italiens” (“Fratelli d´Italia”) hatte im Wahlkampf vor gut einem Jahr angekündigt, Licht in die Entscheidungsprozesse rund um die Corona-Radikal-Maßnahmen, denen auch die Italiener unterworfen waren, zu bringen.
Staatliche Arzneimittel-Agentur unter Beschuss
Im April ließ sie Dokumente der staatlichen Arzneimittel-Agentur AIFA (entspricht der österreichischen AGES und dem bundesdeutschen Robert-Koch-Institut) veröffentlichen, auf Basis derer die Corona-Impfpflicht von der Brüssel-hörigen Vorgänger-Regierung beschlossen worden war, und zwar für alle über 50-Jährigen und alle Ärzte (sogar Tierärzte), das gesamte Gesundheitspersonal, Altenpfleger, Polizisten und Militärangehörige.
Ermittlungen gegen Minister und AIFA-Chef
Aus diesen Dokumenten ging hervor, dass die AIFA von Anfang an über die Gefährlichkeit der Corona-Impfung Bescheid wusste. In der vergangenen Woche wurden deshalb Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Rom gegen den damals verantwortlichen Minister und den Chef der Arzneimittelbehörde eingeleitet. Sie hätten wissentlich und willentlich die ahnungslosen Italiener einem Gesundheitsrisiko ausgesetzt, so der Vorwurf.
Corona-Untersuchungs-Ausschuss im Jänner
Im kommenden Jänner soll es nun zu einem Corona-Untersuchungs-Ausschuss beider Kammern des italienischen Parlaments kommen. Zur Aufarbeitung dürften vier aktuelle Gerichtsurteile, drei davon schon rechtskräftig, beitragen.
Fehlende Informationen über Impf-Wirkung
Im ersten Fall war die AIFA von drei Krankenpflegern wegen deren Suspendierung als Folge ihrer Weigerung, sich impfen zu lassen, geklagt worden. Die Ungeimpften hatten kritisiert, dass die AIFA nicht ausreichend über die Wirksamkeit und den Nutzen der Corona-Impfungen informiert habe. Die Richter des Verwaltungsgerichtshofs in Latium wiesen die Klage ab – allerdings deshalb, weil die AIFA, so die Richter, selbst keine Informationen darüber hatte.
Das hinderte die AIFA aber nicht daran, die Impfung zu propagieren.
70.000 Euro Entschädigung wegen willkürlicher Diskriminierung
Eine ungeimpfte Berufskollegin hatte ebenfalls gegen ihre Suspendierung geklagt – und erhielt (noch nicht rechtskräftig) Recht. Der Richter verurteilte die zuständige Gesundheitsbehörde zur Zahlung von Schadenersatz wegen willkürlicher Diskriminierung. Der Krankenschwester wurden zusätzlich zum entgangenen Entgelt auch noch 200 Euro Entschädigung für jeden Tag ohne Arbeit zugesprochen, Gesamtsumme rund 70.000 Euro.
Präzedenzfall für ähnliche Verfahren
Auch drei Lehrer hatten geklagt, nämlich das Unterrichtsministerium wegen ihrer Suspendierung, weil sie sich nicht zwangsimpfen hatten lassen. Mit diesem Urteil, das auf der Formal-Ebene argumentierte, wurde ein Präzedenzfall geschaffen, der Vorlage für ähnliche Klagen werden dürfte.
Nein zu polizeistaatlichen Mitteln
Auch im letzten Urteil geht es um Bürger, die Informationen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Corona-Impfstoffe gefordert hatten. Statt sie aufzuklären, hatte die Ärztin die Polizei gerufen, und die skeptischen Italiener erhielten eine Strafverfügung wegen Amtsbehinderung – und legten Berufung ein. Nun erhielten sie rechtskräftig Bestätigung: Wer vor der Impfung umfassende Information und Aufklärung verlangt hat, war im Recht.
Und für die Ärztin, die sich lästiger Fragen mittels Polizeieinsatzes entledigen wollte, könnte es noch ein Nachspiel geben: Der Richter übergab den Fall an die Staatsanwaltschaft.