Mit einem Freispruch und neun Schuldsprüchen (noch nicht rechtskräftig) endete am 28. November am Hamburger Landgericht ein Mammut-Prozess gegen „junge Männer“ mit “Migrationshintergrund”, die im September 2020 über eine wehrlose, damals 15-Jährige, hergefallen waren und sie über Stunden vergewaltigt hatten (unzensuriert berichtete). Von den neun Verurteilten kam jedoch nur einer hinter Gitter, alle anderen kamen mit Bewährungsstrafen davon. Ein Skandal-Urteil, das deutschlandweit für Empörung sorgte.
Ein Herz für Verbrecher
Vergewaltiger, die bei Jugendrichterin Anne Meier-Göring landen, müssen sich wohl generell keine Sorgen über ein hartes Urteil machen: „Man wolle die Täter ja noch erziehen können“. Gesichtspunkte wie „Vergeltung und Generalprävention dürfen keine Rolle spielen“, zitiert das Nachrichtenportal Apollo News ihre Urteilsbegründung im Hamburger Vergewaltigungsprozess.
Die Psychiaterin Nahlah Saimeh entschuldigte die Schändung des deutschen Mädchens auch noch als “identitätsstiftenden Gefühlsmix aus Wut, Trauer, Ohnmacht, Depression”, mit der die “Benachteiligten”, versucht hätten, das eigene Elend zu bewältigen.
Schon zuvor Vergewaltiger verschont
Wie Apollo News recherchierte, folgte Frau Meier-Göring ihrer Überzeugung bereits nach der berüchtigten Kölner Silvesternacht 2015/2016 mit einem Urteilsspruch, der gleichermaßen fragwürdig war. Demnach ließ sie schon damals einen „etwa 19 Jahre alten“ Afghanen, der eine junge Frau an einem S-Bahnhof sexuell missbraucht hatte, mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davonkommen.
In einem weiteren Fall sprach sie drei mutmaßliche Sex-Täter frei, weil die Polizei einen Ermittlungsfehler gemacht haben sollte. Der missbrauchten Frau wurden schon vor der Befragung Tatort-Fotos gezeigt, was nach Meinung der Richterin deren „authentisches Erinnerungsvermögen“ an die Tat getrübt haben soll.