Wie gestern, Donnerstag, bekanntgegeben wurde, will die Koalition nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Schuldenbremse für 2023 aussetzen. Man werde dem Bundestag vorschlagen, eine „außergewöhnliche Notlage“ zu beschließen, erklärte FDP-Finanzminister Christian Lindner.
Laufender Haushalt verfassungswidrig
In Absprache mit dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler werde er in der nächsten Woche einen Nachtrags-Haushalt für dieses Jahr vorlegen, verkündete der Finanzminister in einer Pressekonferenz. Die Bundesregierung werde die Strom- und Gaspreisbremse auf eine verfassungsrechtlich gesicherte Grundlage stellen.
Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Mathias Middelberg bezeichnete gegenüber der ARD-Tagesschau die Ankündigung des Nachtrags-Haushalts als zwingend notwendig. Der laufende Haushalt sei verfassungswidrig. Insofern sei das, was folgt, zwingend. Für 2024 sei die Situation noch völlig ungeklärt. Aus Führungsreihen von SPD und Grünen wurden bereits Forderungen laut, die Schuldenbremse auch 2024 zu umgehen.
Hemmungslose Schuldenpolitik wird fortgesetzt
Eben erst hat das Bundesverfassungsgericht den illegalen Kreditaufnahme-Tricks der Bundesregierung einen Riegel vorgeschoben und sie für verfassungswidrig erklärt. Die eindeutige Botschaft: Die Schuldenbremse ist einzuhalten. Doch was macht der Finanzminister? Er definiert 2023 bereits getätigte Ausgaben, die er nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gedurft hätte, als „außergewöhnliche Notlage“, und schon wird mit Beschluss des Bundestags aus der illegalen Finanzierung eine legale.