Die Anklage gegen den ehemaligen Gemeinderat und Planungssprecher der Wiener Grünen, Christoph Chorherr, und Prominenz der heimischen Immobilien- und Baubranche wegen Bestechung, bzw. Bestechlichkeit geht möglicherweise in die nächste Runde. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat gegen einige Freisprüche Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Jetzt ist der Oberste Gerichtshof am Zug. Chorherr war Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vorgeworfen worden. Nicht rechtskräftig sind damit laut Der Standard die Freisprüche von Christoph Chorherr, Michael Tojner, Erwin Soravia, zwei weitere Angeklagte und 15 Verbände. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
Angeklagte freigesprochen
Am 23. Jänner hatte der Prozess vor einem Schöffensenat mit Freisprüchen für alle Angeklagten geendet. Eine weitere Blamage für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die anscheinend trotz jahrelanger Ermittlungen keinen stichhaltigen Zusammenhang zwischen Widmungen der Gemeinde Wien und Spenden namhafter Immobilien- und Bauunternehmer für Chorherrs Verein „S2Arch“ nachweisen konnte. Vor Gericht stand das Who’s who der heimischen Immobilien- und Baubranche.
Pilz: Grüner Teil einer schlechten Gesellschaft
Ins Rollen gebracht hatte die Causa ein umstrittenes Widmungsverfahren für ein Hochaus-Bauprojekt des Unternehmers Michael Tojner am Wiener Heumarkt, das Wien den Verlust des Prädikats „Weltkulturerbe“ einbringen könnte. Gegen alle Widerstände und mit Vehemenz unterstützt wurde das Projekt von den Wiener Grünen mit der damaligen Planungsstadträtin Maria Vassilakou. Chorherr war bis 2019 einflussreicher Planungssprecher der grünen Stadtpartei.
Das ehemalige grüne Urgestein Peter Pilz berichtete vor einem Jahr in einem Interview mit oe24, dass er noch in seiner Zeit als Abgeordneter zu einer Landeskonferenz der Grünen „mit einem Riesen-Packen“ Unterlagen über dieses Projekt gekommen sei und er gemeinsam mit der bereits verstorbenen Abgeordneten Gabriele Moser zeigen wollte, dass der Korruptionsverdacht extrem gut begründet ist und sich die Grünen in nicht nur politischer, sondern auch strafrechtlicher Gefahr befinden. Man gab ihm lediglich fünf Minuten Redezeit. An einer Diskussion durften die beiden nicht teilnehmen.