Kronen Zeitung

Keine Lebensgefahr, kein Abschiedsbrief, keine Ex-Frau: Im Prozess gegen die Kronen Zeitung wurde der Artikel über Hans-Jörg Jenewein Punkt für Punkt zerlegt.

2. November 2023 / 10:37 Uhr

„Erfundener Abschiedsbrief“: Krone und Kurier müssen zehntausende Euro zahlen!

Die Kronen Zeitung und der Kurier müssen jetzt zehntausende Euro Bußgeld zahlen, weil sie über einen angeblichen Suizid-Versuch und einen angeblichen Abschiedsbrief eines damaligen Mitarbeiters im Freiheitlichen Parlamentsklub, der Herbert Kickl belasten sollte, berichtet hatten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Im Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG) vom 16. Oktober (Kurier) beziehungsweise 27. Oktober (Kronen Zeitung) wurden die erstinstanzlichen Entscheidungen des Landesgerichts für Strafsachen im Wesentlichen bestätigt. Der Kurier hat seine Strafzahlung samt Verfahrenskosten in der Höhe von 38.000 Euro laut Kläger Hans-Jörg Jenewein bereits geleistet, die Kronen Zeitung, die in erster Instanz zu 96.000 Euro verurteilt worden war, dieser Betrag vom OLG aber jetzt deutlich herabgesetzt wurde, noch nicht. Laut Auskunft von Jenewein würde der Krone-Anwalt noch über das Honorar seines Anwalts diskutieren, er könne daher noch nicht genau sagen, welche Summe die Kronen Zeitung am Ende zahlen wird müssen.

Gegen mehrere journalistische Grundsätze verstoßen

In dem Artikel der Kronen Zeitung vom 7. August 2022 über einen angeblichen Selbstmordversuch samt angeblichem Abschiedsbrief des damaligen Mitarbeiters im Freiheitlichen Parlamentsklub, Hans-Jörg Jenewein (FPÖ), stand wenig Korrektes. Das hat im Dezember 2022 bereits der Presserat festgestellt: Es sei gleich gegen mehrere journalistische Grundsätze verstoßen worden.

Noch deutlicher drückte sich am 17. Jänner 2023 Richterin Nicole Baczak im von Jenewein angestrengten Medienverfahren gegen die Kronen Zeitung am Landesgericht für Strafsachen aus:

Man könnte auch die Frage stellen: Was war überhaupt richtig in dem Artikel? Ihr Name war richtig geschrieben?

Fragen, die die Richterin an Jenewein stellte, und der dann antwortete, dass bis auf den Namen aber in insgesamt zwölf gedruckt oder online erschienenen Beiträgen über seinen angeblichen Suizidversuch und dessen Umstände praktisch nichts stimme.

Oe24 brachte Gegendarstellung

Zum Prozess gegen die Kronen Zeitung und dem Kurier kam es, nachdem sich beide Zeitungen geweigert hatten, eine Gegendarstellung ihrer falschen Berichterstattung zu bringen. Dafür müssen sie jetzt Bußgeld zahlen. Die Zeitung Oe24, die in Folge ebenfalls unrichtig berichtet hatte, war der Aufforderung des Rechtsanwalts von Jenewein, Niki Haas nachgekommen und brachte die Gegendarstellung in vollem Umfang.

Absoluter Tiefpunkt des Journalismus

In einer Aussendung sprach FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker von einem „absoluten Tiefpunkt des Journalismus”. Wörtlich sagte er:

Was sich weite Teile der Medienlandschaft dieses Landes – allen voran “Kronen Zeitung” und “Kurier” – hier erlaubt haben, ist unfassbar. “Geschichten“ wurden einfach frei erfunden, Hans-Jörg Jenewein nach seiner tragischen Verzweifungstat durch die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte für vogelfrei erklärt und seine Familie in diesen schweren Stunden nicht geschützt, sondern mit dieser entsetzlichen Art der Berichterstattung auch noch nachgetreten. Mit Journalismus hat das nichts mehr tun – das ist übelste Hetze.

Offener Brief von Herbert Kickl an Krone-Schreiber

Nach Erscheinen der erfundenen Geschichten hatte sich FPÖ-Chef Herbert Kickl in einem Offenen Brief an die Verfasser des Kronen-Zeitung-Artikels, Ida Metzger und Christoph Budin, gewandt. Er forderte sie auf, „jene vor den Vorhang zu bringen, die sich im Dunkel der Anonymität zu Unwahrheiten und Lügen verleiten lassen. Nennen Sie jene, die mit ihren Falschinformationen auch Ihnen und Ihrer Glaubwürdigkeit Schaden zugefügt haben. Und geben Sie damit auch der Wahrheit die Chance, sich entfalten zu können“.

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