Der Zweitliga-Club VfL Osnabrück hat eine ökologische „Gemeinwohlklausel“ für seine Mitarbeiter eingeführt. Danach muss, wer mit dem Auto zur Arbeit fährt oder zu viel Fleisch isst, mit Lohnabzügen rechnen.
„Klima-Sünden“ werden bestraft
Für Aufregung sorgt derzeit das Bekanntwerden eines speziellen Paragraphen in Arbeitsverträgen des Fußballclubs, wonach sich Mitarbeiter vertraglich einer „Gemeinwohlklausel“ unterwerfen müssen. Wer die darin enthaltenen Öko-Richtlinien des Vereins nicht einhält, muss mit Gehaltsabzügen rechnen.
Demnach erhebt der VfL als Arbeitgeber den individuellen ökologischen Fußabdruck jedes Mitarbeiters in Zusammenarbeit mit der Non-Profit Organisation „ForTomorrow“ als unabhängigen Experten, ist auf der Web-Seite des Vereins zu lesen. Dabei fließen in die individuelle Berechnung unter anderem die Länge des Arbeitsweges, wie dieser zurückgelegt wird oder auch Aspekte wie vegane oder vegetarische Ernährungsgewohnheiten ein. Die Kompensation erfolgt, indem der entsprechende monetäre Wert direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen wird.
Arbeitsrechtlich fragwürdig
Der Jurist und Welt-Kolumnist Arndt Diringer sieht die Vertragsklausel kritisch. „Die Rechtsprechung hat aus guten Gründen immer wieder betont, dass das Privatleben der Mitarbeiter für Arbeitgeber grundsätzlich tabu ist“, schreibt Diringer. „Nur so können Beschäftigte ihre Grundrechte verwirklichen, ohne Angst um ihr Einkommen zu haben.“ Ausnahmen gebe es demnach nur, wenn Verhaltensvorgaben einen konkreten Bezug zur geschuldeten Arbeitsleistung haben. Essgewohnheiten würden allerdings nicht dazu zählen – ebenso wenig wie der Arbeitsweg.
Den genauen Wortlaut der Klausel will der Verein nicht offenlegen. Er beruft sich auf „Vertraulichkeit und Verschwiegenheit“ mit Blick auf die Arbeitsverträge seiner Mitarbeiter.