Eine verhängnisvolle Bekanntschaft musste eine 17-Jährige im vergangenen Dezember in einer Disco im steirischen Deutschlandsberg machen. Der 25-jährige Türke verhielt sich zunächst charmant und flirtete mit dem unbedarften Mädchen. Als sie auf die Toilette ging, stand der vermeintliche Charme-Bolzen plötzlich vor ihr, drängte sie in eine WC-Kabine und missbrauchte sie. Ihre wiederholten „Nein“-Rufe ignorierte er konsequent. Am Tag nach der Tat vertraute sich das Opfer seiner Mutter an, es folgten Anzeige und Ausforschung des Mannes.
Keinerlei Respekt vor Frauen und Justiz
Heute, Freitag, stand der Türke deshalb in Graz vor Gericht – und zeigt schon durch seine Adjustierung, was er von Frauen und der österreichischen Justiz ganz allgemein hält und wie wenig ernst er die Angelegenheit nimmt: Er betrat in einem Leiberl mit der Aufschrift „Fuck off“ den Verhandlungssaal. Die Bemerkung der Richterin „Interessantes Shirt“ quittierte er mit der Aussage, er habe kein anderes frisches Leiberl mehr gehabt.
Opfer traut sich nicht mehr alleine aufs Klo
Zum Vorwurf der Vergewaltigung meinte der 25-Jährige dann, es habe sich um „einvernehmlichen Sex“ gehandelt. Schließlich hätte das Mädchen ihn vorher sogar geküsst – was sogar zwei Zeugen bestätigten. Was sich danach im WC abgespielt hat, konnten diese aber nicht mehr bezeugen. Die Mutter des Opfers erzählt im Zeugenstand, dass sich ihre zuvor fröhliche und lebenslustige Tochter seit der Tat nicht mehr alleine aufs Klo zu gehen traut. Sie habe sich generell sehr zurückgezogen.
Vier Jahre Haft und 5.000 Euro Schmerzengeld
Das Urteil fällt – für österreichische Verhältnisse – unerwartet hart aus: Der verhaltensoriginelle „Fuck off“-Verkünder wird zu vier Jahren unbedingter Haft und 5.000 Euro Schmerzengeld verurteilt. Die Richterin stellte in der Urteilsbegründung klar: „Es ist egal, wie sich die junge Frau vorher verhalten hat: Sobald sie Nein sagt, heißt das Nein. Und wenn Sie trotzdem weitermachen, dann ist das eine Vergewaltigung.“ Der Verurteilte zeigte sich vom Ernst der Lage entsprechend überrascht und erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Quelle: krone.at