Als freier Mann konnte Mohammad M. gestern, Mittwoch, den Verhandlungssaal des Regensburger Amtsgerichtes (Bayern) verlassen. Der Afghane war auf einen verständnisvollen Richter getroffen, für den mehrere sexuelle Übergriffe (eines der Opfer hatte er zum Oralverkehr gezwungen) und eine Vergewaltigung aufgrund seines “jugendlichen” Alters nicht schwerwiegend genug waren, den Asylanten ins Gefängnis zu schicken.
„Flüchtling“ auf Urlaub in Afghanistan!
Sechs Fälle sexueller Übergriffe und eine Vergewaltigung wurden dem 23-jährigen „Schutzsuchenden“ zur Last gelegt. Laut Bild-Zeitung war der „Flüchtling“ Ende Jänner bei seiner Rückkehr von einem Heimaturlaub in Afghanistan am Flughafen in München festgenommen worden und verbrachte sechs Monate in Untersuchungshaft. Es sollten die einzigen Monate werden, die er im Gefängnis absitzen musste.
Vergewaltiger „gut integriert“
22 Monate Haft auf Bewährung lautete nämlich das Urteil. Zusätzlich muss Mohammad ein Aggressionstraining machen und er darf nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben, weil er angeblich nur alkoholisiert ein böser Bube sei. Mehr fiel dem Richter zu den abscheulichen Straftaten des Angeklagten nicht ein.
Mindestens genauso skandalös war die Urteilsbegründung. So meinte der Richter, dass der Angeklagte eigentlich ein Musterbeispiel dafür sei, wie man in Deutschland gut ankommen kann, berichtet die Bild. Hat er doch eine Lehre absolviert, geht einer Arbeit nach und spielt in einem Fußballverein.
Ein Hohn für Opfer
Zurück blieben seine Opfer, darunter ein traumatisiertes 16-jähriges Mädchen, das von dem ach so gut integrierten Afghanen vergewaltigt worden war. Eine angebotene Entschuldigung und 2.500 Euro Täter-Opfer Ausgleich schlug sie aus.