Nach Meinung der Staatsanwälte wenden dutzende Unternehmen, unter ihnen auch Microsoft, Rassenquoten und andere explizit rassenbasierte Praktiken an.

USA

16. Juli 2023 / 12:33 Uhr

Rechtswidrig: Generalstaatsanwälte bekämpfen Rassenquoten in Unternehmen

Eine Gruppe republikanischer US-Generalstaatsanwälte warnte am vergangenen Donnerstag die größten Unternehmen des Landes, dass bestimmte Maßnahmen zur modernen und von linker Seite getriebenen Diversität in der Belegschaft illegal sein könnten. Der Warnung zugrunde liegt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, mit der er derartige Maßnahmen in der Hochschulbildung faktisch abgeschafft hat.

Ungleichbehandlung illegal

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Juni besagt, dass die rassenbewussten Zulassungsrichtlinien der Harvard Universität und der Universität von North Carolina gegen die in der US-Verfassung verankerte Garantie für gleichen Schutz verstoßen.

Denn die „affirmative action“, die Minderheiten den Weg an die Universitäten ebnen sollte, hat sich als Mittel dafür entpuppt, dass nur eine bestimmte Rasse, nämlich Schwarze, bevorzugt, Asiaten aber massiv benachteiligt werden. Nun steht diese einseitige Bevorzugung vor dem Aus.

Allgemein wird erwartet, dass die Entscheidung zu rechtlichen Herausforderungen für die Zulassungsrichtlinien an Universitäten und weiterführenden Schulen sowie für Unternehmensinitiativen zur Diversität, die Rassen berücksichtigen, führen wird, schreibt die Nachrichtenagentur Reuters.

Rechtliche Konsequenzen angedroht

In Briefen an die 100 größten US-Unternehmen, darunter die Technologiegiganten Apple und Microsoft, teilten die Generalstaatsanwälte nun mit, dass das Gericht letzten Monat klargestellt habe, dass jede Politik, die Menschen aufgrund ihrer Rasse unterschiedlich behandelt, illegal ist, selbst wenn sie mit guten Absichten umgesetzt wird.

Die Juristen forderten die Unternehmen daher auf, rassenbasierte Quoten oder Präferenzen bei Einstellungen, Beförderungen und Vertragsabschlüssen aufzugeben, und drohten „eher früher als später“ mit rechtlichen Schritten und schwerwiegenden Konsequenzen, falls sie der Aufforderung nicht Folge leisten sollten.

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