Spätestens seit der AfD-Kandidat Robert Sesselmann am vergangenen Sonntag mit 52,8 Prozent der Stimmen zum neuen Landrat des Landkreises Sonneberg gewählt wurde, herrscht in den Reihen der Systemparteien Alarmstimmung. Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer ließ sich in einem Interview mit dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) dazu hinreißen, 20 Prozent der deutschen Bevölkerung als „braunen Bodensatz“ zu diffamieren. Dies könnte jetzt ein gerichtliches Nachspiel haben.
Skandalinterview
Zwanzig Prozent der Bevölkerung in Deutschland sei „brauner Bodensatz“, dozierte diese Woche der Verfassungsschutzpräsident in einem Interview mit dem Norddeutschen Rundfunk. Und ergänzend: „Wenn man sieht, dass 53 Prozent die AfD gewählt haben, dann ist dazwischen eine Marge, die man, glaub’ ich, durchaus erreichen kann“. Des Weiteren sprach er von einer angeblichen „Radikalisierung“ der Partei.
Mit der pauschalen Diffamierung einer Bevölkerungsgruppe als „braunen Bodensatz“ sah AfD-Chef Björn Höcke gemäß Paragraf 130 Strafgesetzbuch den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt und zeigte den Beamten an, informierte er gestern, Donnerstag, auf Twitter.
Weitere rote Linie überschritten
Für den stellvertretenden Bundessprecher der AfD, Stefan Brandner, hat Kramer mit seiner Äußerung eine weitere rote Linie überschritten. Das SPD-Mitglied Kramer sehe sich einer Krise seiner derzeitigen Partei gegenüber und damit auch seine eigenen politischen Felle davonschwimmen, so der Bundestagsabgeordnete in einer Aussendung. Wer es allerdings nötig habe, Wähler, die zurecht Angst um ihre Existenz hätten, als “braunen Bodensatz” zu beschimpfen, zeige nur, welch Geistes Kind er sei. In einer funktionierenden Demokratie wäre ein solcher Behördenleiter längst entlassen worden.