Ferdinand Wegscheider

Noch gut in Erinnerung: Im Tarnanzug hatte sich ServusTV-Chefredakteur Ferdinand Wegscheider während der Corona-Zeit über die “Gecko” lustig gemacht.

21. Juni 2023 / 16:01 Uhr

„Der Wegscheider“ setzte sich erfolgreich gegen Medienbehörde zur Wehr

Erfolg für „Der Wegscheider“! Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil der Medienbehörde KommAustria, im Format „Der Wegscheider“ auf ServusTV sei gegen das Objektivitätsgebot verstoßen worden, aufgehoben. Der Beschwerde von Servus TV wurde (noch nicht rechtskräftig) stattgegeben.

Presseclub Concordia passten Äußerungen nicht

Wie berichtet, hatte die Prüfung durch die KommAustria der Presseclub Concordia Ende des Jahres 2021 veranlasst, indem dieser eine Sachverhaltsdarstellung einbrachte: ServusTV, so der Presseclub, würde faktenwidrige Behauptungen verbreiten. Diese würden die Öffentlichkeit verunsichern, beunruhigen, aufstacheln und spalten sowie “die Glaubwürdigkeit von Politik, Wissenschaft und Medien untergraben“.

Was dem Presseclub Concordia nicht passte, waren Äußerungen von ServusTV-Chefredakteur Wegscheider zum Thema „Corona“. Dieser sprach von einem „Impf-Syndikat“, „Lohnschreibern im medialen Mainstream“, „Simulationsforschern, deren Prognosen in all der Zeit kein einziges Mal gestimmt haben“. Wegscheider verwendete auch das Wort „Plandemie“ statt „Pandemie“.

Objektivität von KommAustria infrage gestellt

FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker kritisierte schon damals das Vorgehen der Medienbehörde. Er stellte die Objektivität der KommAustria infrage. Wenn diese ihre Zensur-Bemühungen wirklich objektiv gestalten wolle, müsse die staatliche Behörde auch die Corona-Berichterstattung des ORF genau unter die Lupe nehmen, meinte Hafenecker. 

“Der Wegscheider” ein Satire-Format

In ihrer Beschwerde gegen den Bescheid der Medienbehörde stellte das Red Bull Media House die Sendung „Der Wegscheider“ als Satire dar, womit das Format keinerlei Beschränkungen unterliegen würde. Wörtlich hieß es:

Es sei den Zusehern augenscheinlich, dass in der Satire keine „Kommentierung und Bewertung“ erfolge, sondern es sich um eine die Meinungsvielfalt fördernde, augenzwinkernde Provokation handle, welche zwar auf aktuellen Miss- beziehungsweise Umständen aufbaue, aber selbst hinsichtlich der präsentierten Argumente beziehungsweise Tatsachen nicht beim Wort genommen werden wolle und gar nicht könne. 

Bundesverwaltungsgericht prüft weitere Schritte

Laut Kurier werde die KommAustria die Entscheidungsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts mit der gebotenen Sorgfalt prüfen und danach über weitere Schritte entscheiden. 

Auffällig bleibt, dass Medien, die abseits des Mainstream berichten, häufig juristisch verfolgt und bekämpft werden. Neben ServusTV muss sich auch AUF1 mit Gerichtsterminen herumschlagen, nachdem ARD eine Ähnlichkeit mit ihrem Logo entdeckt hatte. Unzensuriert berichtete. 

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