Der Fall eines vermeintlichen Afghanen, der auf Weisung des auswärtigen Amtes trotz gefälschtem Pass und erfundener Angaben ein Visum zur Einreise nach Deutschland bekommen sollte, ist jetzt ein Fall für die Strafverfolgungsbehörden. Nach Anzeige eines ehemaligen Beamten im Innenministerium ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Rechtsbeugung.
Journalisten deckten Skandal auf
Den Fall ins Rollen brachten Recherchen des Magazins Cicero gemeinsam mit den Nürnberger Nachrichten. Demnach hatte der vermeintliche Afghane Mohammad G. bei der deutschen Botschaft in Islamabad (Pakistan) um eine Einreiseerlaubnis nach Deutschland angesucht und behauptet, dass sein Bruder bereits dort lebe. Wie sich herausstellte, war sein Pass gefälscht und den Bruder in Deutschland gab es auch nicht. Nichts von seiner Geschichte stimmte. Folglich verweigerte die Botschaft die Ausstellung eines Visums.
Druck aus Berlin
Was daraufhin geschah, klingt unglaublich und zeichnet ein bezeichnendes Bild, was die grüne Außenministerin Annalena Baerbock aus dem Ministerium gemacht hat. Denn von dort kam die Weisung, dem jungen Mann trotz gefälschtem Pass, ungeklärter Identität und falscher Angaben ein Visum auszustellen. Die Beamten in Pakistan weigerten sich, diese mutmaßlich rechtswidrige Weisung auszuführen.
Jetzt ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft, was für Baerbock und ihren Referatsleiter für Visumsrecht im Außenministerium in strafrechtlicher Hinsicht durchaus unangenehm werden könnte. Es gilt die Unschuldsvermutung.