Bei der Bürgerschaftswahl in Bremen zeichnete sich gestern, Sonntag, am Abend ein klarer Wahlsieg der SPD unter Bürgermeister Andreas Bovenschulte ab. Für die im Bund skandalgebeutelten Grünen setzte es eine Abfuhr. Stark die „Bürger in Wut“, die ihren Stimmenanteil vervielfachen konnten.
Komplizierter Wahlmodus
Aufgrund des komplizierten Wahlmodus in Bremen ließ der Landeswahlleiter am Abend nur eine Stichprobe von ausgewählten Urnen- und Briefwahlbezirken auszählen, auf deren Basis Hochrechnungen präsentiert wurden. Als Sieger ging demnach mit einem Stimmenanteil 29,8 Prozent und einem Zuwachs von 4,9 Prozentpunkten die SPD aus dem Wahltag hervor. Gefolgt von der CDU mit 25,7 Prozent. Die SPD dürfte vor allem von den herben Verlusten ihres Koalitionspartners, den Grünen, profitiert haben.
Grünes Debakel
Einen Absturz in der Wählergunst erlebten die Grünen. Mit einem Anteil von nunmehr 11,9 Prozent verloren sie gegenüber der letzten Wahl 2019 ganze 5,5 Prozentpunkte und damit gut ein Drittel ihrer Wähler. Begründet wird das schwache Abschneiden durch die geringen Beliebtheitswerte von Innensenatorin Maike Schaefer. Einen großen Anteil an der Klatsche dürfte jedoch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck haben. Der aufgedeckte Skandal um die Vetternwirtschaft seines Staatssekretärs Patrick Graichen im Wirtschaftsministerium und die umstrittenen Heizungspläne führten auch bereits im Bundestrend zu einem Sinkflug der Partei.
„Bürger in Wut“ stark
In „Vertretung“ der AfD, die aufgrund von innerparteilichen Querelen nicht an der Wahl teilnahm, kam die vom Mainstream als „Rechtspopulisten“ bezeichnete Liste auf 9,5 Prozent der Stimmen. Ein Zuwachs gegenüber der letzten Wahl von 7,1 Prozentpunkten. In Bremerhaven kamen sie sogar auf 22,4 Prozent und wurden damit zur zweitstärksten Fraktion.
FDP an der Kippe
Um den Einzug in die Bürgerschaft bangen muss die FDP. Landesweit kam sie auf 5,2 Prozent. Es gilt aber nicht als gesichert, ob sie in beiden Wahlbereichen, Bremen und Bremerhaven, die Fünf-Prozent-Hürde überspringen kann, um wieder in die Bürgerschaft einziehen zu können.