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Gericht Hammer

Viele Bürger sind mit der Einstufung des Pflegegeldgrades nicht einverstanden und ziehen vor Gericht. Etwa jede zweite Klage hat auch Erfolg.

5. April 2023 / 16:40 Uhr

Streit um Pflegegeld: Jede zweite Klage bleibt erfolglos

Ob ein Pflegefall Hilfe beim Essen, Kochen, Anziehen, Körperpflege etc. braucht, entscheidet darüber, welche Pflegestufe der Fall zugesprochen bekommt. Je mehr Stunden für einen Pflegefall aufgewendet werden müssen, desto höher wird die Pflegestufe und somit auch der jeweilige Anspruch auf das Bundespflegegeld. Mit Stand 31. Dezember 2022 gab es in Österreich 470.427 Pflegefälle. 131.778 davon hatten Pflegestufe eins, 100.301 Stufe zwei, während nur 8.815 auf die höchste Stufe sieben kamen.

Mehr als 16.000 Klagen in zwei Jahren

Viele Menschen sind aber mit der Einstufung ihres Pflegegrades nicht zufrieden und ziehen daher vor das Arbeits- und Sozialgericht. Der Pflegefall ist entweder bei der PVA (Pensionsversicherungsanstalt), der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen) oder der BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) krankenversichert, womit der jeweilige Rechtsträger zu klagen ist.

Im Jahr 2021 sind gegen die PVA 7.537 Klagen eingebracht worden. 8.580 waren es im Jahr 2022. 5203 Klagen waren im Jahr 2022 noch offen. 7.751 Klagen konnten im Jahr 2021 und 8.450 Klagen konnten im Jahr 2022 abgeschlossen werden. Im Durchschnitt dauern Klagsverfahren bei der PVA 141 Tage.

Rund 8.000 Klagen erfolgreich

Im Jahr 2021 wurden 3.824 Fälle und im Jahr 2022 4.191 Fälle im Sinne der Kläger gegen die PVA positiv entschieden. Wenn man die Zahlen vergleicht, zeigt sich, dass nur jede zweite Klage gegen die PVA auch von Erfolg gekrönt ist. Angemerkt werden muss dabei, dass im gerichtlichen Pflegegeldverfahren auch eine während des gerichtlichen Verfahrens eingetretene Verschlechterung des Gesundheitszustandes der klagenden Partei zu berücksichtigen ist. Das bedeutet, dass es auch zu einer „erfolgreichen Klage“ führt, wenn ein Pflegegeldbescheid der PVA zum Zeitpunkt seiner Erlassung inhaltlich richtig war, aber sich der Pflegebedarf im Laufe des gerichtlichen Verfahrens erhöht hat.

Die Daten wurden durch die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der freiheitlichen Seniorensprecherin Rosa Ecker bekannt.

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