Gratis Wohnen, Verpflegung, Bekleidung, Krankenversicherungsschutz und, je nach Bundesland, noch Taschengeld: Das nennt sich Grundversorgung und wird von Schutzsuchenden und Vertriebenen in Anspruch genommen. Mit Stand Dezember 2022 waren es 92.906 Fremde, wie der freiheitliche Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer mittels einer parlamentarischen Anfrage in Erfahrung bringen konnte.
Meiste Bezieher aus der Ukraine
55.799 dieser „Grundversorgungs-Kassierer“ sind Vertriebene aus der Ukraine. Mehr als die Hälfte von ihnen (23.532) haben ihren Sitz im „Sozial-Schlaraffenland“ Wien. Nur 139 Ukrainer befanden sich in der Grundversorgung, weil sie einen Antrag auf internationalen Schutz (Asyl) gestellt hatten. Platz zwei der Grundversorgungs-Kassierer geht an syrische Staatsangehörige. 17.139 wurden gezählt, 5.020 sind in Wien wohnhaft. Dann kommen die Afghanen, von denen 5.494 in Österreich zum angefragten Zeitpunkt wohnhaft waren, 2.780 davon in Wien. Es folgen Iraker (2.585), Somalier (2.479), Russen (1.897), Türken (1.071), Iraner (800), Staatenlose (607), Marokkaner (498) und Georgier (451) – quasi die „Top Ten“ der Nationen (Staatenlose ausgenommen).
Viele Asylberechtigte in Wien
Mit Stichtag 31. Dezember 2022 befanden sich 2.561 Asylberechtigte in
der Grundversorgung. Zur Erinnerung: Wer einen positiven Asylbescheid bekommt, der bleibt noch vier Monate in der Grundversorgung. Danach geht’s in der Regel direkt in die Mindestsicherung, die in Wien sehr großzügig ausgestaltet ist. Von 2.561 Asylberechtigten wohnten 1.744 in Wien – was für ein Zufall!
Daten zu Asylwerbern und “subsidiär Schutzberechtigten“
21.572 der Grundversorgungs-Kassierer waren im Dezember 2022 Asylwerber – also Fremde, bei denen die jeweiligen Asylverfahren noch nicht abgeschlossen waren. Weiters wurden 9.048 “subsidiär Schutzberechtigte” gezählt. Das sind Fremde, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention haben, die allerdings dennoch Österreich nicht verlassen müssen, weil deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht werde. Etwa aufgrund einer Todesstrafe.
127 in Österreich geduldet
Dann gibt es 127 “Geduldete”, die in der Grundversorgung waren. Ein Fremder ist geduldet, wenn eine Abschiebung in seine Heimat unmöglich oder unzulässig erscheint. Abschiebungshindernisse sind etwa, wenn der Fremde etwa seine Identität verschleiert oder an den zur Erlangung eines Ersatzreisedokumentes notwendigen Schritten nicht mitwirkt oder diese vereitelt. Ein weiterer Grund kann sein, wenn der Abzuschiebende über keine Reisedokumente verfügt und die Vertretungsbehörde des Herkunftslandes sich weigert, ein Heimreisezertifikat auszustellen.
Asylanträge auch von Ukrainern abgelehnt
1.484 Fremde, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt worden sind, hatten ebenfalls Anspruch auf die Grundversorgung. 13 dieser Personen sind übrigens Ukrainer. Und noch ein Detail: Vertriebene sind nicht nur Staatsangehörige aus der Ukraine. Von den 55.441 Fremden waren zwar 54.751 aus der Ukraine. Der Rest stammt aus zahlreichen anderen Staaten – angefangen von Afghanistan bis Vietnam.