Christian Stocker, ÖVP

ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker soll in einer Aussendung den „objektiven Tatbestand der üblen Nachrede“ begangen haben, sagt die FPÖ und klagte.

15. März 2023 / 10:11 Uhr

ÖVP vom Gericht schon wieder zu peinlicher Presseaussendung verdonnert

Es ist bereits die zweite peinliche Presseaussendung, zu der die ÖVP vom Landesgericht für Strafsachen Wien verpflichtet wurde. Und zwar wegen übler Nachrede gegenüber einem FPÖ-Abgeordneten. Nach und nach fliegen der Volkspartei die Russland-FPÖ-Märchen um die Ohren.

“Rot-schwarzer Schmutzkübel”

Wie berichtet, hatten ÖVP, aber auch die SPÖ (der ebenfalls ein gerichtliches Nachspiel droht, hier wurden Zivilklagen eingereicht) fälschlich behauptet, dass an die FPÖ Geld geflossen sei, um sich für eine Aufhebung der Sanktionen gegen Russland auszusprechen. Die Freiheitlichen klagten gegen diesen „rot-schwarzen Schmutzkübel“ (Aussage von FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker). Konkret brachte der Anwalt der Blauen, Christoph Völk, beim Handelsgericht Wien Klagen auf Unterlassung und Widerruf gegen die ÖVP-Bundespartei, SPÖ-Bundespartei und gegen den SPÖ-Parlamentsklub ein.

Schlichtweg falsche Behauptungen

Völk vertritt auch den FPÖ-Nationalratsabgeordneten Axel Kassegger, dem der ÖVP-Parlamentsklub am 8. Februar in einer Aussendung vorgeworfen hatte, er habe ein Honorar von 4.000 Euro für den Besuch der von Russland annektierten Krim erhalten. Kassegger sagte nach einem diesbezüglichen Profil-Bericht aber deutlich, dass das „schlichtweg falsch“ sei und er fortan jeden klagen werde, der diese Behauptung weiter aufstelle.

Klage wegen übler Nachrede

Diese Ankündigung machte Kassegger wahr. Und so musste die Volkspartei bereits am 23. Februar in einer Aussendung mitteilen, dass eine Klage wegen übler Nachrede anhängig ist. Unzensuriert berichtete. Gestern, Dienstag, musste die Volkspartei der nächsten gerichtlichen Aufforderung nachkommen. Diesmal ging es um eine APA-OTS-Aussendung vom 3. Februar, in der ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker wieder behauptet hatte, dass an Kassegger eine Honorarzahlung von russischer Seite geflossen sei. Die ÖVP musste nun erneut publizieren, dass gegen sie Klage erhoben wurde – hier die Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG:

Wien (OTS) – Der Antragsteller MMMag. Dr. Axel Kassegger hat die Verurteilung der Antragsgegnerin Österreichische Volkspartei (ÖVP) zur Zahlung einer Entschädigung nach § 6 Abs 1 MedienG beantragt, weil diese am 3.2.2023 in einer APA-OTS-Aussendung mit der Überschrift „Stocker: ,FPÖ lässt sich in ihrer Politik offenbar vom Ausland beeinflussen’“ die Behauptungen verbreitet hat, der Antragsteller solle Honorarzahlungen in Höhe von 4.000 Euro für Auftritte auf der Krim erhalten haben, der Auftrag sei ganz klar die Legitimierung der Duma-Wahlen und die Verbrüderung mit Russland-Propagandisten gewesen; der Generalsekretär und Sicherheitssprecher der Volkspartei, Christian Stocker, zeige sich schockiert über die neuesten Enthüllungen rund um die Verbindung der FPÖ zu Russland. Der Antragsteller sieht dadurch in Bezug auf sich den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht. Das medienrechtliche Verfahren ist anhängig.

Landesgericht für Strafsachen Wien
Abt. 111, am 24.2.2023

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