Wieder einmal kam es zu einem unverständlich milden Urteil gegen einen Vergewaltiger: In Osnabrück (Niedersachsen) stand am letzten Freitag ein 30-jähriger Syrer vor Gericht: Er soll im vergangenen Juli ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt haben. Wie zu erwarten war, kam der syrische „Flüchtling“ noch einmal sehr glimpflich davon – er erhielt gerade einmal eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre, wie auch die Bild berichtete.
“Flüchtling” vergewaltige wildfremdes Mädchen in der Öffentlichkeit
Die Tat ereignete sich am 10. Juli letzten Jahres: Der Syrer traf rein zufällig auf die ihm völlig unbekannte junge Frau, als die 15-Jährige am Weg zu ihrem Freund und der Mann nach einer durchzechten Nacht in der Disco am Heimweg war. Nachdem er sein Opfer angesprochen und sich mit ihr eine Weile unterhalten hatte, konnte der Araber nicht mehr an sich halten und drückte das Mädchen in einem Innenhof an eine Wand, wo er es massiv begrapschte. Nachdem das Opfer flüchten konnte, wurde der Tatverdächtige mittels DNA-Test identifiziert und wegen Vergewaltigung angezeigt – was im deutschen Strafrecht auch gewaltsame sexuelle Handlungen ohne Geschlechtsverkehr mit einschließt.
Alkoholkonsum kam Vergewaltiger zugute
Dass die Vergewaltigung nicht mit einer Haftstrafe geahndet wurde, liegt unter anderem daran, dass der Syrer durch den Alkoholkonsum vor der Tat “enthemmt” gewesen sei. Der 2015 nach Deutschland eingereiste Mann gab an, vor der Vergewaltigung des jungen Mädchens zum ersten Mal Alkohol konsumiert zu haben. Das Gericht folgte der Verteidigung des Angeklagten. Auch, dass er noch nicht relevant vorbestraft war, kam dem Migranten zugute. Zudem empfand das Gericht die Vergewaltigung der Minderjährigen als nicht besonders schlimm, diese sei strafrechtlich „am unteren Rand“ gewesen.
Schlussendlich wurde er aber nicht nur für die Vergewaltigung des Mädchens, sondern auch für die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige verurteilt – er soll seinem Opfer auch noch eine Tüte mit Cannabis gegeben haben, wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet. Zudem hat er gegenüber seinem Opfer in seiner dreijährigen Bewährungszeit ein Annäherungsverbot von 50 Metern und wurde zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro verurteilt.
Richter: Vergewaltiger am Weg zum „ganz normalen Bürger“
Der vorsitzende Richter Michael Hune sagte in der Urteilsbegründung, dass man bei solchen Taten wie einer Vergewaltigung am helllichten Tag in der Öffentlichkeit hart durchgreifen müsse, schließlich „wollen (wir) alle in einer Stadt leben, in der man sowas nicht befürchten muss“. Besonders hart wurden die Konsequenzen für den Verurteilten dann doch nicht – bemerkenswert dabei ist vor allem die Begründung des Richters, der recht niedrige Ansprüche an die Integrationsleistungen des Asylanten zu haben schien: Dass der Angeklagte in Deutschland eine Wohnung und bald eine Arbeitsstelle habe, würde für ihn sprechen – „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“, meinte der Jurist zu seiner denkwürdigen Urteilsfindung.