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Sowohl der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft war mit dem verhängten Strafmaß nicht zufrieden.

1. März 2023 / 08:29 Uhr

Nach Unfall mit drei Toten: Haftstrafe für tschetschenischen Menschenschmuggler

Mit einem Schuldspruch und sechs Jahren unbedingter Haft endete gestern, Dienstag, in Eisenstadt der Prozess gegen jenen Schlepper, der im vergangenen Sommer nach einer wilden Verfolgungsjagd mit der Polizei bei Kittsee (Burgenland) einen schweren Verkehrsunfall verursachte, bei dem drei seiner “Fahrgäste” den Tod fanden. 17 illegale Grenzgänger wurden teils schwer verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angeklagter verursachte tödlichen Unfall

Für insgesamt drei Schlepperfahrten, von denen die Letzte mit einem schweren Unfall endete, musste sich der Handlanger der Schlepper-Mafia am Dienstag vor Gericht verantworten. Am Vormittag des 13. August 2022 war der Menschenschmuggler mit seinem Kastenwagen, in dem 23 illegale Migranten eingepfercht waren, bei Kittsee in eine Verkehrskontrolle der Polizei geraten. Den Beamten war das Fahrzeug verdächtig vorgekommen. Während der Amtshandlung entriss der Angeklagte dem Polizeibeamten seine Papiere, sprang ins Auto und raste davon. Nach zwei Kilometern Verfolgungsjagd auf der Nordost-Autobahn verlor der Tschetschene die Herrschaft über den Transporter und landete, nachdem sich das Fahrzeug mehrmals überschlagen hatte, im Straßengraben. Für drei illegale Einwanderer, eine Frau, zwei Männer, endete die Fahrt statt im Sozialparadies, auf dem Friedhof. Die Behauptung des Angeklagten, die Polizei hätte ihn von der Straße abgedrängt, stellte sich im Prozess als Lüge heraus.

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Prozess findet Fortsetzung

Gar nicht zufrieden zeigte sich der Tschetschene wenig später mit der ausgesprochenen Haftstrafe. Sechs Jahre unbedingte Haft für seine Schlepperfahrten und drei Toten erschienen ihm zu hart und er legte über seinen (vom Steuerzahler bezahlten) Pflichtverteidiger Berufung an. Zu milde erschien das Urteil hingegen der Staatsanwaltschaft. Auch sie meldete Berufung an. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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