Mit einem Schuldspruch endete gestern, Montag, der Prozess gegen einen Mittäter des Brandanschlags von 2019 auf die Landesgeschäftsstelle der FPÖ in St.Pölten. Urteil nicht rechtskräftig.
Niedere Haftstrafe
Als zweiter Mittäter jener vierköpfigen Bande, die 2019 einen Brandanschlag auf die Landesgeschäftsstelle der FPÖ-Niederösterreich verübte, konnte ein 29-jähriger irakische Asylwerber ausgeforscht und am Montag vor Gericht gestellt werden. Er traf am Landesgericht St. Pölten auf einen milden Richter, der ihn wegen versuchter Brandstiftung mit einer Haftstrafe von lediglich zweieinhalb Jahren davonkommen ließ. Von einem weiteren Vorwurf, der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation, wurde der mit islamistischen Kreisen sympathisierende Iraker freigesprochen. Die Indizienkette war dem Richter „etwas zu dünn“ erschienen.
Angeklagter nicht geständig
Anders, als beim Terrorismusvorwurf, sah der Richter beim Brandanschlag eine „geschlossene Indizienkette“ und verhängte einen Schuldspruch. In der Nähe des Tatortes war eine als „Molotowcocktail“ präparierte Bierflasche sichergestellt worden, auf der sich DNA-Spuren des Angeklagten nachweisen ließen.
Obwohl der Iraker die Beteiligung am Brandanschlag bis zuletzt leugnete, sich nicht geständig und damit auch nicht reuig zeigte, wollte der Richter nur Milderungsgründe finden. Er bescheinigte dem Asylwerber einen „ordentlichen Lebenswandel“. Als mildernd sei auch ein „Verbleiben im Versuchsstadium“ und die „längere Verfahrensdauer“ gewesen.
Täter aus Asylantenmilieu
Der Brandanschlag hatte sich in den Nachtstunden des 12. August 2019 ereignet. Vier vermummte Personen schlugen damals Scheiben der FPÖ-Landesgeschäftsstelle ein und warfen Brandbomben in das Gebäude. Ein Großbrand konnte nur verhindert werden, weil zufällig ein Feuerwehrmann im Taxi vorbeifuhr, den Brand zu löschen begann und die Einsatzkräfte alarmierte. Schon eine Woche später konnte ein subsidiär schutzberechtigter Afghane als Verdächtiger festgenommen werden, der 2020 zu einer dreieinhalb-jährigen Haftstrafe verteilt wurde. Die Komplizen der beiden „Schutzsuchenden“ konnten noch nicht ausgeforscht werden.