Es ist ein Pressedienst, auf den die ÖVP wohl gerne verzichtet hätte: Bekanntlich hat der freiheitliche Parlamentarier und Außenpolitiksprecher Axel Kassegger Klagen eingebracht, weil ihm vorgeworfen wurde, er habe 4.000 Euro an Honorarzahlungen für einen Besuch auf der Krim im Jahr 2016 erhalten. Kassegger betonte klar, dass er kein Geld erhalten habe und sich mit Klagen wegen übler Nachrede zur Wehr setzen werde, sollten solche Behauptungen weiter erhoben werden. Und dennoch, SPÖ und ÖVP legten nach. Und schließlich durfte der ÖVP-Parlamentsklub heute, Donnerstag, die Öffentlichkeit darüber informieren, dass Kassegger die angedrohte Klage tatsächlich eingebracht hat.
“Putin-Versteher” wehrt sich gegen Unterstellungen
Und so heißt es:
Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG
Wien (OTS) – “Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG:
Der Antragsteller MMMag. Dr. Axel Kassegger hat die Verurteilung des Antragsgegners Parlamentsklub der ÖVP zur Zahlung einer Entschädigung nach § 6 Abs 1 MedienG beantragt, weil dieser am 8.2.2023 in einer APA-OTS-Aussendung mit der Überschrift ‘Egger: Herbert Kickl befördert mit Axel Kassegger den nächsten Putin-Versteher’ die Behauptungen verbreitet hat, der Antragsteller solle Honorarzahlungen in Höhe von 4.000 Euro für den Besuch der von Russland annektierten Krim erhalten haben, er betreibe seit Kriegsbeginn eine Russland-freundliche Politik und verlange das Ende der europäischen Sanktionen gegen Russland, die Aufklärung des Vorwurfs, dass die Politik der FPÖ von Russland beeinflusst werde, sei notwendig. Der Antragsteller sieht dadurch in Bezug auf sich den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht. Das medienrechtliche Verfahren ist anhängig.
Landesgericht für Strafsachen Wien
Abt. 113, am 17.2.2023