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Menschen, die in Teilzeit arbeiten, sollen weniger Familien- und Sozialleistungen erhalten. ÖVP-Minister Kochers Ideen sind realpolitisch nicht einmal umsetzbar.

14. Feber 2023 / 20:27 Uhr

Kindergeldkürzungen bei Teilzeitarbeit: ÖVP-Ideen nicht einmal umsetzbar

Genügt es nicht nur, dass gestern Alfred Riedl, der Präsident des Österreichischen Gemeindebunds, mit einer Schwachsinnsforderung in Sachen Familienleistungen vs. Kinderbetreuung aufhorchen ließ, legte nun auch noch der für Arbeit und Wirtschaft zuständige ÖVP-Minister Martin Kocher nach. Die genannten Forderungen sollen folgend genauer durchleuchtet werden, denn sie wären Großteils nicht einmal umsetzbar.

Kommentar von Unzensurix

„Wir brauchen weitere Schritte, um Vollzeitbeschäftigung attraktiver zu machen, wie eine geringere Abgabenbelastung und noch treffsicheren Einsatz von Sozialleistungen. In Österreich wird wenig unterschieden bei Sozial- und Familienleistungen, ob jemand 20 oder 38 Stunden arbeitet. Wenn Menschen freiwillig weniger arbeiten, dann gibt es weniger Grund, Sozialleistungen zu zahlen“, meint der Minister aktuell zum Kurier.

Welche Leistungen meint Kocher?

Der Minister redet von Sozialleistungen und Familienleistungen. Welche Leistungen sind denn das konkret? Mit Familienleistungen können nur die Familienbeihilfe (plus Kinderabsetzbetrag) und das Kinderbetreuungsgeld gemeint sein. Mit Sozialleistungen die Mindestsicherung. Arbeitslosengeld und Notstandshilfe zählen nicht dazu. Diese sind nämlich keine Sozialleistungen, sondern Sozialversicherungsleistungen. Arbeitslosengeld und Notstandshilfe werden je nach Alter, Versicherungszeit und Höhe des Einkommens für einen bestimmten Zeitraum gewährt. Ob das Einkommen für die Berechnung dieser Leistungen in Teilzeit oder Vollzeit verdient wurde, ist dabei unerheblich. Wesentlich ist lediglich, dass geringfügig Beschäftigte keine Leistung erhalten, da sie bekanntlich auch nicht arbeitslosenversichert sind.

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Sehen wir uns das Kinderbetreuungsgeld an. Davon gibt es die einkommensabhängige als auch die pauschale Variante. Die einkommensabhängige Variante wird an einen Elternteil maximal 12 Monate bezahlt und es muss vor dem Mutterschutz eine Erwerbstätigkeit von 183 Tagen vorliegen. Und es gibt eine gesetzliche Karenz von zwei Jahren, in denen der Bezieher (oder die Bezieherin) der Leistung nicht einmal erwerbstätig sein müsste. Abgesehen davon gibt es Zuverdienstgrenzen. Würde ein Elternteil, der das Geld bezieht, dazuverdienen wollen, würde er oder sie bei einem zu hohen Gehalt eine gekürzte Kindergeldleistung erhalten. Wenn überhaupt wäre es wohl besser in Teilzeit weniger zu verdienen. Und da will der Minister das Geld kürzen???

Pauschales Kinderbetreuungsgeld

Nun gibt es das Kinderbetreuungsgeld in seiner Pauschalvariante. Dabei kann das Kinderbetreuungsgeld 365 bis 851 Tage lang bezogen werden. Der Zeitraum verlängert sich auf 456 bis 1.063 Tage, wenn nicht nur ein Elternteil, sondern auch der andere Elternteil die Leistung in Anspruch nimmt. Es gibt hunderte Varianten der Auszahlungsmöglichkeiten. Wie erwägt Kocher die Kürzungen zu managen? Wenn Eltern das Kinderbetreuungsgeld länger als die erlaubte Karenzzeit von zwei Jahren die Leistung beziehen, ist die monatliche Auszahlung so gering, dass sich eine Kürzung nicht einmal rentieren dürfte.

Kocher kann somit das Kinderbetreuungsgeld von dem ihn erwähnten Familienleistungen nicht gemeint habe. Oder aber er ist dumm.

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe wiederum wird überwiegend an Eltern von Kindern bis zum 18. Lebensjahr bezahlt. Dem Minister dürfte dabei allerdings folgendes entgangen sein. Anders als in wenigen anderen Staaten wird die Familienbeihilfe unabhängig von einer Erwerbstätigkeit bezahlt. Eltern erhalten sie egal, ob sie erwerbstätig sind oder nicht, ob sie arm sind oder reich, ob sie viel verdienen oder wenig. Es gibt zahlreiche Staaten wie Polen, Frankreich, Rumänien, Griechenland oder Italien, die einkommensabhängige Familienleistungen haben. „Einkommensabhängig“ in dem Sinne, dass wenn Eltern ein zu hohes Einkommen haben, der Staat der Meinung ist, dass Eltern sich ohnehin Kinder leisten können, ohne auf Unterstützung des Staats angewiesen zu sein. Anders gesagt, Eltern, die zu viel verdienen, bekommen keine Familienleistung. Selbst in diesem Fall würde es sich eher lohnen, wenn Eltern in Teilzeit arbeiten.

Kochers Forderungen würden Bürokratieaufwand erhöhen

Kochers Forderungen würde zu weitgreifenden Änderungen führen, die im Familienlastenausgleichsgesetz als auch dem Kinderbetreuungsgeldgesetzes vollzogen werden müssten und der verwaltungsrechtliche Aufwand für das Finanzamt und die Krankenkassen wären enorm. Sie müssten nun regelmäßig überprüfen bzw. Meldungen vom Arbeitgeber erhalten, ob ein Bezieher einer Familienleistungen in Teilzeit oder Vollzeit arbeitet. Das Ganze ist an Blödheit einfach nicht mehr zu überbieten.

Mindestsicherung

Und wie sieht es bei der Mindestsicherung aus? Sie wird in der Regel auch an Personen bezahlt, die nicht einmal erwerbstätig sind. Jetzt mag es vielleicht Bezieher geben, die Vollzeit arbeiten, aber deren Verdienst so niedrig ist, dass sie mit der Mindestsicherung ihr Einkommen aufstocken dürfen. Allerdings wer will nicht behaupten dürfen, dass es auch Teilzeitkräfte gibt, die mehr verdienen als Vollzeitkräfte. Der Arzt, der nur 20 Wochenstunden arbeitet, könnte mehr verdienen als die Putzfrau, ein Portier oder der Bewachungsdienst, die bis zu 60 Stunden pro Woche erwerbstätig sein könnten. Eine Arbeit in Teilzeit oder Vollzeit sagt überhaupt nichts darüber aus wie viel letztendlich in die Sozialversicherung bezahlt wird.

Minister glänzt mit Sachunkenntnis

Kochers medialer Beitrag strotz geradezu von Sachunkenntnis und da verwundert es nicht, wenn es von allen Seiten Kritik hagelt. Etwa auch von Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch, die betonte, dass der Minister sein wahres familienfeindliche und neoliberale Gesicht zeige. Ihre Kritik sowie jene von Erwin Angerer an Alfred Riedl ist ebenfalls berechtigt.

Riedl spielt Geldleistung gegen Sachleistung aus

„Wenn die Kinderbetreuung ausgebaut wird, müssten dafür Geldleistungen für Familien reduziert werden, forderte Riedl in der Kleinen Zeitung. Bei Rieds Worten müsste man den Eindruck gewinnen, dass mehr Kindergärten bedeuten würde, dass diese Einrichtungen auch kostenlos seien. Das ist aber nicht der Fall. Kindergärten fallen in die Kompetenz der Länder, der Gemeinden oder privaten Trägern. In Wien übrigens spricht man zwar vom „Gratis-Kindergarten“. Allerdings sind Eltern sehr wohl verpflichtet etwa Kosten für Essen und andere Leistungen zu bezahlen. Nicht umsonst können Eltern, die ein geringes Einkommen haben, um Befreiungen, Ermäßigungen oder sogar Zuschüssen ansuchen. Abgesehen davon sind die überwiegenden Familienleistungen Gelder, die der Bund bezahlt. Es handelt sich in Sachen Familienleistungen und Kinderbetreuung als Sachleistungen um Leistungen, die aus unterschiedlichen Töpfen bezahlt werden. Riedl verwechselt somit Äpfel mit Birnen.

„Entweder Geld oder Sachleistung, irgendwann wird die Politik die Antwort geben müssen“, meinte Riedl. Seine falsche Aussage müsste richtig korrigiert lauten: „Noch mehr Geld und noch mehr Sachleistungen. Irgendwann wird die Politik Familien endlich anerkennen müssen.“

Zusammengefasst sind Kocher und Riedl, die beide der ÖVP angehören, keine Aushängeschilder dahingehend, dass die ÖVP eine familienfreundliche Partei wäre. Die ÖVP neigt mittlerweile dazu, sich in ihrer Sachunkenntnis mehr und mehr zu überbieten.

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