2018 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil zur Zulassung neuer gentechnischer Verfahren in der Landwirtschaft bei Pflanzen gefällt.
Änderung des Gentechnikrechts
Damals waren Verbraucherorganisationen, Umweltschützer und Handelsketten erleichtert, weil die Gentechnik bei Pflanzen weiterhin strengen Regelungs- und Kennzeichnungspflichten unterworfen wurde. Pflanzenzüchter und Saatgutkonzerne hingegen waren enttäuscht.
Gleichzeitig arbeitete die EU-Kommission an der Änderung des Gentechnikrechts.
EuGH sollte offene Fragen klären
Das oberste französische Verwaltungsgericht wollte 2021 offene Fragen geklärt wissen, weshalb 80 europäische Landwirtschafts- und Umweltorganisationen von der EU-Kommission forderten, die geplante Gesetzesänderung zurückzustellen, bis eine Entscheidung des EuGH vorliege.
Und diese Entscheidung wurde am Dienstag gefällt.
„Grüne Gentechnik“?
Der EuGH gab bekannt, dass Züchtungsverfahren wie die Behandlung von Pflanzenmaterial mit Strahlen oder Chemikalien keine Gentechnik darstellen, sondern vielmehr „grün“ seien.
Solche gentechnisch manipulierte Pflanzen fallen ab sofort unter eine Ausnahme in der EU-Freisetzungsrichtlinie aus dem Jahr 2001. Damit sind diese gentechnisch manipulierten Pflanzen nicht mehr genehmigungs- und kennzeichnungspflichtig und können wie herkömmliche Pflanzen gezüchtet und verkauft werden.