„Das ganze Land wird in der Geiselhaft dieser Menschen sein“, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) 2021 über jene Deutschen, die sich, aus welchen Gründen auch immer, gegen eine Corona-Impfung entschieden.
Zahlreiche verbale Entgleisungen
Sein Parteikollege aus Niedersachsen, Ministerpräsident Stephan Weil, meinte, die 20 Prozent der Erwachsenen, die sich nicht impfen lassen wollen, reichten aus, „um eine ganze Gesellschaft in Angst und Schrecken zu versetzen“.
Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery sprach von einer „Tyrannei der Ungeimpften“, und FDP-Vorstand Marie-Agnes Strack-Zimmermann meinte, Impfverweigerer sollten sich „im Klaren darüber sein, dass sie nicht als Minderheit die Mehrheit terrorisieren dürfen“.
Berufsgruppenbezogene Impfpflicht
In so einer aufgebrachten Stimmung war es nur ein kleiner Schritt zur offenen Diskriminierung der Impffreien, insbesondere jener, die dort arbeiteten, wo eine berufsgruppenbezogene Impfpflicht verordnet worden war.
Betroffen waren dabei nicht nur Personen, die im Gesundheitswesen im Kontakt mit Patienten arbeiteten, sondern etwa auch eine Köchin in einem Seniorenheim in Sachsen. Sie wurde wegen der fehlenden Corona-Impfung suspendiert und ohne Entgeltfortzahlung nach Hause geschickt.
Teure Diskriminierung
Doch sie wehrte sich und zog vor Gericht. Jetzt entschied das Arbeitsgericht Dresden, dass dies rechtswidrig war. Der Arbeitgeber hätte eine Mitteilung ans Gesundheitsamt machen müssen, nicht aber die Frau unbezahlt freistellen dürfen. Der Arbeitgeber muss ihr nun den nicht gezahlten Lohn in fünfstelliger Höhe nachzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.