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Sollte die getürmte Dame von den Behörden gefasst werden, droht ihr eine unfreiwillige Covid-19-Impfung.

13. Jänner 2023 / 07:37 Uhr

Gerichtsurteil: 85-jährige Holocaust-Überlebende soll gegen Corona zwangsgeimpft werden

Die vermeintlich demente Russin Inna Zhvanetskaya ist auf der Flucht vor den deutschen Behörden: Offensichtlich floh die 85-Jährige aus ihrer Wohnung in Stuttgart, um sich der Zwangseinweisung – und damit sogar einer Corona-Zwangsimpfung – zu entziehen. Nachdem am Mittwoch zwei Polizeistreifen ausgerückt waren, um sie abzuholen, fanden sie niemanden vor.

Gericht urteilte: Zwangseinweisung wegen vermeintlicher Demenz

Die 1937 in Winnyzja in der heutigen Ukraine geborene Jüdin, Holocaust-Überlebende und studierte Komponistin, die seit 20 Jahren in Stuttgart lebt, soll nach dem Willen des Amtsgerichts Stuttgart – Bad Cannstatt nämlich in eine geschlossene Psychiatrie oder in eine Pflegeeinrichtung eingewiesen werden. Das entschied das Gericht am 6. Dezember des vergangenen Jahres, die Unterbringung in der Einrichtung soll höchstens bis zum Dezember 2024 andauern. Das Gericht berief sich dabei auf ein Sachverständigengutachten, das der Frau unter anderem eine Demenzerkrankung attestierte. Diese und andere körperliche und psychische Krankheiten sollen laut Gutachten befürchten lassen, dass Zhvanetskaya “sich erheblichen gesundheitlichen Schaden” zufügen könnte.

85-jährige soll zum “eigenen Wohl” zwangsgeimpft werden

Für die alte Dame käme es nach der Einweisung jedoch noch sehr viel unangenehmer – verbunden mit der unfreiwilligen Einweisung ist eine ebenso unfreiwillige Impfung gegen Covid-19: Zhvanetskaya sollte gegen ihren Willen bis zum 16. Januar gleich zweimal die Corona-Impfung erhalten. Wie Epoch Times aus dem Gerichtsbeschluss zitiert, habe man auch bereits “erfolglos versucht”, die vermeintlich demente Frau von der “Notwendigkeit” der Impfung zu überzeugen. Jetzt soll die Impfung als “ärztliche Zwangsmaßnahme” zum “Wohl der Betroffenen” durchgeführt werden, wie aus dem Urteilstext hervorgeht:

Der erhebliche gesundheitliche Schaden kann durch keine andere der Betroffenen zumutbaren Maßnahme abgewendet werden. Der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Maßnahme überwiegt die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Betroffenen erheblich.

Mandantin und Anwalt warten auf Entscheidung des Landgerichts

Zhvanetskaya geht bereits juristisch gegen diese angeblich wohlwollende “Zwangsmaßnahme” vor, ihr Anwalt Holger Fischer legte Beschwerde beim Stuttgarter Landgericht ein. Ob dieses Rechtsmittel seiner Mandantin noch helfen kann, ist jedoch mehr als zweifelhaft: Da die Beschwerde den Vollzug des Beschlusses nicht aufschieben könne, sei der Beschluss “jederzeit vollziehbar” und auch dessen “sofortige Wirksamkeit” angeordnet worden, wie der Jurist gegenüber Epoch Times sagte. Um Zhvanetskaya doch noch vor der Zwangsmaßnahme bewahren zu können, müsse „das Landgericht auch über die Aussetzung dieser sofortigen Wirksamkeit entscheiden“.

AfD-Abgeordneter erstattet Anzeige gegen Richterin und Betreuerin

Unterstützung kommt jetzt zumindest aus der Politik: In einer Pressemitteilung sagte der AfD-Abgeordnete im Bundestag, Martin Sichert, niemand dürfe “gegen seinen Willen zur Teilnahme an einem medizinischen Experiment” gezwungen werden. Er verweist auch auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das Zhvanetskaya genommen werden. Gerade deren persönliche Lebensgeschichte erschüttert Sichert, der sich mit einer Strafanzeige für die Komponistin einsetzen will:

Dass es sich bei Inna Zhvanetskaya dabei auch noch um eine Holocaust-Überlebende handelt, macht den hier vorliegenden Fall noch ungeheuerlicher. Unsere Fraktion fordert seit Monaten, alle Corona-Zwangsmaßnahmen abzuschaffen, und hat dabei eine allgemeine Impfpflicht mit Erfolg verhindert. Daher habe ich heute Anzeige gegen die zuständige Richterin sowie die Betreuerin von Frau Zhvanetskaya erstattet.

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