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Karl Lauterbachs Sorgen müsste man haben: Ärztinnen und Apothekerinnen sollen in der Medikamentenwerbung explizit genannt werden.

28. Dezember 2022 / 13:30 Uhr

Gendern bei Medikamentenwerbung: Lauterbach findet das gut

Als hätten sich die Bundesdeutschen den Kärntner Genderwahn zum Vorbild genommen.

Verpflichtender Zusatz bei Werbung

Sowohl in der Bundesrepublik als auch Österreich kennt man bei der Medikamentenwerbung folgenden Nachsatz: „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Arzt- und Apothekerverbände wie etwa die deutsche Ärztekammer finden diesen Satz nicht mehr zeitgemäß. Wären doch in der Ärzteschaft 50 Prozent Frauen, bei der Apothekerschaft noch mehr. Somit gäbe es im Gesundheitsbereich viel mehr Frauen als Männer, weshalb dies auch sichtbar gemacht werden müsse.

Ärztinnen und Apothekerinnen explizit nennen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßt diesen Genderwahn. Er sei sehr dafür, dass auch Ärztinnen und Apothekerinnen explizit genannt werden. Man darf gespannt sein, ob sein österreichisches Pendant, der grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch, auf den gleichen Zug aufspringt? Als Kompromiss gilt übrigens folgender Vorschlag: „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach.“

Im Heilmittelwerbegesetz ist die Formulierung „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ jedenfalls vorgeschrieben. Er darf von Werbeproduzenten nicht verändert werden.

Urheberin klagte wegen gegenderter Version

Der Genderwahn hat allerdings nicht überall Erfolg. Im Mai dieses Jahres musste der Verlag ManagerSeminare (Bonn), der gegen den Willen der Urheberin Sabine Mertens ihren Text an zwei Stellen gegendert hatte, einem gerichtlichen Vergleich zustimmen. Die ungegenderte Version war wieder herzustellen. Der Richter habe bereits zu Beginn der Verhandlung klargestellt, dass eine konkrete Klage auf Einhaltung des Urheberrechts gute Aussichten auf Erfolg hätte. Laut Richter sei es unstrittig, dass hier gegen das Urheber- und Persönlichkeitsrecht verstoßen worden war.

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