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Wer bei den Wiener Kindergärten arbeiten will, muss zahlreiche Anforderungen erfüllen.

27. Dezember 2022 / 21:20 Uhr

Bewerbung zurückgezogen – Skurrile Anforderungen bei Wiener Kindergärten?

Seit letzter Woche ist der Fachkräftemangel in den Wiener Kindergärten (MA 10) ein Thema. Bis 2025 sollen in Wien rund 2.500 Pädagogen fehlen. Berichte gibt es auch über mutmaßliche Missbrauchsvorwürfe an Kindern.

Wie sehen Anforderungen aus?

Mit Karin Broukal gibt es außerdem eine neue Leiterin der MA 10, die von Neos-Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr bestellt wurde. Er meinte zudem, dass der Bund für die Ausbildung der Pädagogen zuständig sei. ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek wiederum meinte, dass die für die Kindergärten zuständigen Bundesländer sich auf die vielfach geforderten gemeinsamen Qualitätskriterien einigen würden. „Es wird auf jeden Fall gewisse Qualitätsstandards für alle Bereiche geben.“

Wer sich in Wien bei den Kindergärten bewirbt, der muss jedenfalls schon einiges an Anforderungen erfüllen. Einer Person waren diese aber zu umfangreich und teilweise auch zu fragwürdig. Die Person zog ihre Bewerbung zurück. Unzensuriert.at hat sich schlau gemacht, wie die Anforderungen konkret aussehen.

Sonderauskunft Sexualstraftäter

Um Missbrauchsvorwürfen gegen Kinder vorzubeugen ist es sicherlich verständlich, dass die Bewerber eine Zustimmung zur Einholung einer Sonderauskunft in Sachen Sexualstraftäter abgeben müssen. Ob ältere Bewerber allerdings ihre Ausbildungsabschlusszeugnisse haben, wird wohl eher schwierig.

MA 10 will Familienstand wissen

Wieso allerdings will die MA 10 einen Bescheid über den Bezug der Familienbeihilfe, wenn ein Kind über 18 Jahre alt ist? Warum will die MA 10 auch die Heiratsurkunde, die Scheidungsurkunde oder den Nachweis über die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft oder die Partnerschaftsurkunde? Eine jede Änderung des Familienstandes des Mitarbeiters (Verehelichung, Ehescheidung, Ableben des Gatten oder der Gattin) ist außerdem der Dienststelle zu melden.

Vollimmunisierung wird erwartet

Wer bei der MA 10 arbeiten will muss geimpft sein und das auch nachweisen – mit Impfdatum. Allerdings nicht nur gegen das Covid-Virus. Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Hepatitis B und FSME stehen auf der Impfliste. Ein Arzt muss den Impfnachweis für die MA 10 bestätigen. In einer weiteren Beilage wird den Bewerbern die Diphterie-, Tetanus-, Pertussis-, Poliomyelitis Impfung nahegelegt.

Die MA 10 will eine Kopie der E-Card und der Bankomatkarte sowohl von der Vorder-allerdings auch von der Rückseite. Die Person, die ihre Bewerbung zurückzog, hat auf der Rückseite ihrer Bankkarte sensible Daten, weshalb sie befürchtet hat, dass Fremde auf ihr Konto zugreifen könnten.

Fit wie ein Turnschuh

Aus einer weiteren Beilage geht hervor, dass Bewerber auch sehr fit sein müssen. Erwartet werden Klettern, Schwimmen, Tauchen, Wendigkeit und Beweglichkeit (Laufen, Springen) – bestätigt durch einen Arzt.

Amtsverschwiegenheit

Wer beim Magistrat arbeiten will muss sich auch zur Amtsverschwiegenheit verpflichten. Fraglich, ob dies soweit geht, dass Missbrauchsfälle nicht bei der Polizei angezeigt werden dürfen?

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