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Ein Vater ärgert sich über Finanzminister Brunner, weil das ihm unterstehende Finanzamt via Telefon keine richtige Auskunft geben konnte und auch ein Schreiben erst nach acht Monaten beantwortet wurde.

13. Dezember 2022 / 20:56 Uhr

Vater kritisiert Minister: „Finanzämter glänzen wieder mit Unkenntnis“

Der eine oder andere kennt es. Man braucht eine Auskunft vom Finanzamt. Es wird mehrmals angerufen, man spricht mit zwei verschiedenen Personen und erhält drei unterschiedliche Meinungen. So ähnlich ging es einem Vater, der eine Frage zum Unterhaltsabsetzbetrag hatte, der neben der Familienbeihilfe die einzige Möglichkeit ist, um den Familienbonus Plus zu beantragen.

Beide Eltern bezahlen Unterhalt für das gleiche Kind

Sein Kind lebt weder bei der Mutter noch bei ihm, weshalb beide Eltern Unterhalt bezahlen. Die Mutter hatte für das Jahr 2021 bereits die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. Der Vater möchte dies nun nachholen. Das Problem: Die Mutter, die auch einen weitaus niedrigeren Unterhalt für das Kind bezahlt als der Vater, hatte zwar den Familienbonus Plus nicht beantragt, allerdings den Unterhaltsabsetzbetrag. Diese Leistung wird allerdings nur einmal pro Monat gewährt.

20 Minuten in der Warteschleife

Der Vater wollte vom Finanzamt wissen, wem den nun der Unterhaltsabsetzbetrag zustünde. Würde er die Leistung nicht beanspruchen können, ginge ja auch der Familienbonus Plus flöten. Die freundliche Dame am Telefon hörte aufmerksam zu, musste aber dann zugeben, dass sie keine Antwort darauf habe. Sie meinte aber, dass sie ihren Kollegen anrufen werde und bat kurz an der Telefonleitung zu bleiben. Nach zehn Minuten teilte sie dem Vater mit, dass es auch der Kollege nicht wüsste.

Kein Rückruf erfolgt

Dann meinte sie, dass sie es woanders probieren werde. Nach weiteren zehn Minuten teilte sie mit, dass niemand abgehoben habe. Sie vertröstete den Vater auf einen Rückruf, der allerdings selbst nach vier Tagen nicht erfolgte.

Wie sieht aber nun die konkrete Lösung aus?

Der Vater fand schließlich selbst nach mühsamer Recherche die Antwort im Internet. Er wurde auf die sogenannte Lohnsteuerrichtlinie aufmerksam, die in der Rechtszahl 804 wörtlich besagt:

Der Unterhaltsabsetzbetrag steht auch dann nur einmal zu, wenn mehrere Personen in Bezug auf ein Kind die Voraussetzungen erfüllen. Setzt das Gericht die Höhe einer Unterhaltsverpflichtung fest und teilt sie in der Folge auf zwei Unterhaltsverpflichtete auf, ist der Unterhaltsabsetzbetrag im Verhältnis der Kostentragung aufzuteilen, weil jeder der beiden Unterhaltsverpflichteten seinem Teil der Unterhaltsverpflichtung nachkommt. Die Aufteilung hat behelfsmäßig nach Monaten zu erfolgen, sodass insgesamt zwölf Monatsbeträge zustehen.

Vereinfacht erklärt: Würden beide Eltern jeweils 600 Euro Unterhalt bezahlen, dann stünde der Unterhaltsabsetzbetrag den Eltern jeweils zur Hälfte zu – also somit sechs Monaten der Mutter und die anderen sechs Monate dem Vater. Rechnerisch einfach wäre auch die Aufteilung bei 800 Euro vs. 400 Euro, womit einer Person acht Monate der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht und der anderen vier Monate. Schwer werden Berechnungen, die ein anderes Verhältnis ergeben wie etwa 200 Euro vs. 700 Euro.

Finanzamt reagiert erst nach acht Monaten!

Übrigens! Ende März brachte der Vater eine Beschwerde aufgrund des Eigenanspruchs der Familienbeihilfe für seinen Sohn ein. Erst Ende November (!), somit acht Monate später, antwortete das Finanzamt und ersuchte um weitere Auskunft. Und für diese hat der Vater gerade einmal zwei Wochen Zeit.

Immer wieder sei der Vater mit Pannen der Finanzverwaltung konfrontiert. Er kritisiert gegenüber unzensuriert.at den zuständigen ÖVP-Minister Magnus Brunner scharf:

Es ist mir unbegreiflich, dass die Finanzverwaltung derart mit Sachunkenntnis glänzt, nicht zurückruft und eine halbe Ewigkeit braucht, bis sie auf Schreiben reagiert. Finanzminister Magnus Brunner hat diesen Laden überhaupt nicht im Griff. Es wäre an der Zeit, dass er dafür Sorge trägt, dass seine Mitarbeiter besser geschult werden und gefälligst schneller arbeiten. Andersfalls möge er mehr Personal einstellen!

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