Gericht Hammer

Die links-grünen Parteien wollen nur noch in ihrem Sinn und ihrer Gesinnung “systemtreue” Richter im Amt akzeptieren. Das rechtsstaatliche Prinzip einer unabhängigen Justiz hat in ihrer Ideologie keinen Platz.

1. Dezember 2022 / 11:13 Uhr

Linksparteien wollen Rückkehr von AfD-Abgeordneten ins Richteramt verhindern

Die beiden Linksparteien, Die Linke und Grüne, wollen Deutschland von einem Rechtsstaat in einen linken Willkür-Staat umwandeln. Von einer unabhängigen Justiz scheinen sie nicht viel zu halten. Wer im Land noch Richter sein darf und wer nicht, versuchen sie bereits, selbst zu bestimmen.

Von zwei derartigen Fällen berichten der AfD-Co-Vorsitzende Tino Chrupalla und der ehemalige leitende Oberstaatsanwalt bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, Bundestagsabgeordneter Roman Reusch.

Linke Justiz-Senatorin scheitert

So versuchte die Berliner Justiz-Senatorin Lena Krek (Die Linke), die Rückkehr der ehemaligen AfD-Abgeordneten Birgit Malsack-Winkemann zu verhindern und sie in den Ruhestand zu versetzen. Der Fall landete letztlich beim Berliner Dienstgericht für Richterschaft. Dort entschied das Kollegium im Sinne der Klägerin. Die Justiz-Senatorin war mit ihrem Anschlag auf Justiz, Demokratie und Meinungsfreiheit krachend gescheitert. Die Richterin ist wieder im Amt.

Eine Versetzung in den Ruhestand sei nur möglich, erklärten die Dienstrichter, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden. Diese liege bei Malsack-Winkemann jedoch nicht vor. Die Glaubwürdigkeit von Malsack-Winkemann sei sehr wohl gegeben, begründete das Justiz-Gericht sein Urteil. Zudem wären Malsack-Winkemanns Reden im Bundestag frei und dürften zu keinen dienstlichen Sanktionen führen.

Weiterer Fall in Sachsen

Weiters berichten die Abgeordneten von einem gleichgelagerten Fall im Bundesland Sachsen. Dort hat die Grüne Justizministerin Katja Meier dem ehemaligen Abgeordneten Jens Maier die Amtsführung untersagt, um zu verhindern, dass er wieder in das Richteramt zurückkehrt. Wie der Abgeordnete Reusch berichtet, findet dazu am heutigen Donnerstag eine Verhandlung vor dem Dienstgericht in Leipzig statt.

In seiner Aussendung attestiert Reusch Maier dieselbe Glaubwürdigkeit und Dienstbeflissenheit wie Frau Malsack-Winkemann. An das sächsische Richterdienstgericht appelliert der Abgeordnete, wie das Berliner Dienstgericht, unbenommen von politischen Einflüssen über den Verbleib von Jens Maier als Richter zu entscheiden.

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